Der langwierige Konflikt um die Bezahlung von Leistungen in der häuslichen Krankenpflege in Sachsen-Anhalt ist beigelegt. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/26/einigung-zur-verguetung-haeuslicher-krankenpflege) und die dpa melden, einigten sich die ambulanten Pflegedienste und die AOK. Die Vereinbarung beinhaltet Nachzahlungen für 2023 und 2024 sowie eine an Lohnerhöhungen gebundene Anpassung der Vergütung für 2025. Die Einigung gilt auch für Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und weitere Vertragspartner von privaten Pflegediensten.
Im Sommer hatte der Konflikt zu starken Protesten von Pflegekräften geführt, die unter anderem vor dem Landtag in Magdeburg demonstrierten. Sabine Kösling, Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen-Anhalt, unterstrich laut dpa und ntv, dass die Proteste die Dringlichkeit der Situation deutlich gemacht hätten. Erstmals seit 24 Jahren gingen die Pflegedienste in Sachsen-Anhalt auf die Straße, um auf die unzureichende Bezahlung ihrer Leistungen hinzuweisen. Mit der nun erzielten Einigung sei eine angemessene Vergütung der häuslichen Krankenpflege gewährleistet, so Kösling.
Die Einigung beendet einen Konflikt, der die Branche in Sachsen-Anhalt stark belastet hatte. Ambulante Pflegedienste hatten moniert, dass die AOK nicht alle Leistungen ausreichend vergütet habe. Die jetzt gefundene Lösung soll die finanzielle Lage der Pflegedienste verbessern und die Versorgung der Patienten mit häuslicher Krankenpflege sichern.
Während in Sachsen-Anhalt eine Einigung erreicht wurde, dauern die Diskussionen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung in anderen Bundesländern an. So prüft Baden-Württemberg laut Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/gesundheit--baden-wuerttemberg-prueft-klage-gegen-die-krankenhausreform-35260150.html) eine Klage gegen die vom Bundesrat beschlossene Krankenhausreform. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht Baden-Württemberg durch die Reform benachteiligt.