Im EU-Parlament wurde eine Resolution zu Rauchverboten im Freien diskutiert und darüber abgestimmt. Kernpunkt der Debatte ist die Initiative der EU-Kommission, rauchfreie Zonen auszuweiten. Wie die Zeit berichtet, empfiehlt die Kommission den Mitgliedsstaaten, rauchfreie Bereiche in öffentlichen Gebäuden, an Haltestellen und in Bahnhofsbereichen sowie auf im Freien gelegenen Freizeitflächen für Kinder, wie Spielplätze, Freizeitparks und Schwimmbäder, einzurichten. Diese Empfehlung betrifft sowohl herkömmliche Tabakprodukte als auch E-Zigaretten.
Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß mit den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens. Jährlich sterben in der EU 700.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, darunter Zehntausende durch Passivrauchen. Ziel der Empfehlungen sei ein verbesserter Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch und Aerosolen. Der Tagesspiegel berichtet, dass die EU mit dieser Agenda nicht allein steht und der Kampf gegen das Rauchen auch international intensiviert wird. Als Beispiel wird Großbritannien genannt, wo ein Gesetzesentwurf vorsieht, allen nach dem 1. Januar 2009 Geborenen den legalen Erwerb von Zigaretten lebenslang zu verbieten.
Im EU-Parlament wird auch die Frage diskutiert, ob E-Zigaretten mit klassischen Tabakprodukten gleichgestellt werden sollten. Der Tagesspiegel berichtet, dass einige Abgeordnete die undifferenzierte Behandlung beider Produktgruppen durch die Kommission kritisieren. Der konservative EU-Abgeordnete Peter Liese argumentiert, dass Aerosole von E-Zigaretten nicht mit Tabakrauch vergleichbar seien. E-Zigaretten enthielten zwar Nikotin und benötigten daher einen strengen Jugendschutz, könnten aber starken Rauchern beim Abgewöhnen der Tabaksucht helfen. Daher sollten die Einschränkungen für E-Zigaretten weniger streng ausfallen. Zusätzlich gibt es Bedenken, dass ein Rauchverbot in der Außengastronomie wirtschaftliche Einbußen verursachen könnte.
Die Empfehlungen der EU-Kommission und die Resolution des EU-Parlaments sind nicht unmittelbar bindend für Deutschland. Die Zeit erläutert, dass die Gesundheitspolitik in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegt. Selbst bei Zustimmung der EU-Staaten zum Vorschlag der Kommission obliegt die Umsetzung den einzelnen Ländern. In Deutschland könnte die Gesetzgebungskompetenz sogar bei den Bundesländern liegen.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beziffert die Kosten des Rauchens für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft auf 97,24 Milliarden Euro jährlich (Tabak-Atlas 2020). Um diese Kosten zu decken, müsste eine Packung Zigaretten 22,80 Euro kosten. Der Tagesspiegel berichtet, dass das Bundesfinanzministerium 2023 14,67 Milliarden Euro an Tabaksteuer eingenommen hat. Einer Studie aus dem Jahr 2015 zufolge entlasten Raucher aufgrund ihrer im Durchschnitt kürzeren Lebenserwartung das Rentensystem und die Steuerzahler.
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