Der Onlinehandel boomt, doch mit dem wachsenden Umsatz steigt auch das Risiko von Steuerhinterziehung. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtete, haben die baden-württembergischen Finanzämter zwischen 2019 und 2023 durch gezielte Auswertung von Verkäufen über Internetmarktplätze ein Steuermehrergebnis von rund 17,5 Millionen Euro festgestellt. Die Sondereinheit für Steueraufsicht in Baden-Württemberg (SES), bestehend aus etwa zehn Finanzfachleuten, bereitet die von Online-Marktplätzen erhaltenen Daten auf und leitet sie an die Finanzämter weiter.
Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) betonte laut der Zeit die Bedeutung dieser Kontrollen: "Unsere Sondereinheit sorgt für mehr Steuergerechtigkeit, in dem sie systematisch Steuervermeidung nachgeht." Sie wies darauf hin, dass dem Staat durch Steuerbetrug im Onlinehandel hunderte Millionen Euro verloren gehen.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, das seit 2023 gilt, verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, bestimmte gegen Vergütung erbrachte Tätigkeiten zu melden, darunter auch der Verkauf von Waren. Wie das Finanzministerium mitteilte, besteht eine Meldepflicht für den Verkauf von Waren, wenn innerhalb eines Jahres auf einer Plattform mehr als 30 Verkäufe getätigt und dabei mehr als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurden. Entscheidend ist dabei die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse, nicht die Anzahl der verkauften Artikel, wie Finanztip erläutert.
Neben dem Online-Warenverkauf geraten auch Vermieter auf Plattformen wie Airbnb ins Visier der Finanzbehörden. Wie die Zeit ebenfalls berichtete, wurden bereits 356 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter übergeben, mit einem vorläufigen Mehrergebnis von knapp 95.000 Euro. Diese Zahlen stellen jedoch nur einen Zwischenstand dar, da die Auswertungen noch nicht abgeschlossen sind.
Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland betont die Bedeutung von Information und Beratung für Verbraucher und Unternehmer im Onlinehandel. Sie bietet kostenlose Informationen zu Rechten und Pflichten und unterstreicht damit die Komplexität des Themas.
Zusätzlich zum Steuerbetrug durch fehlende Steuerabgaben, gibt es laut der Berliner Polizei auch Betrugsfälle im Onlinehandel, bei denen Käufer betrogen werden. Dies zeigt, dass die Problematik vielschichtig ist und sowohl den Staat als auch die Verbraucher betrifft. So warnt KLUGO beispielsweise vor Paketbetrug, einer Masche, bei der Waren unter falschem Namen bestellt und die Pakete abgefangen werden, während die Rechnung an ahnungslose Opfer geht.