September 28, 2024
Flucht aus forensischer Klinik: Nachschub an Sicherheitsmaßnahmen in Bayern

Über einen Monat nach der Flucht von vier Patienten aus dem Maßregelvollzug des Bezirksklinikums Straubing wurde ein weiterer Mann nach Deutschland überstellt. Wie die Polizei mitteilte, wurde der 28-Jährige, der am 4. September in Österreich festgenommen worden war, in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht. As reported by ZEIT ONLINE, wurden alle vier Geflohenen im Ausland gefasst und mindestens drei von ihnen unterdessen nach Deutschland überstellt.

Die vier Patienten sollen am 17. August einen Mitarbeiter mit dem Tod bedroht und mit stumpfen und spitzen Gegenständen angegriffen haben, um die Öffnung der Pforte zu erzwingen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln gegen die Männer wegen des Verdachts auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung.

Fünf Tage nach der Flucht wurde ein 28-Jähriger in der Nähe von Graz gefasst. Am 30. August wurden dann zwei weitere der geflüchteten Straftäter in der Türkei aufgegriffen: in einem Migrationszentrum in der Stadt Edirne im bulgarisch-griechisch-türkischen Dreiländereck. Am 4. September folgte die Festnahme des vierten Mannes, ebenfalls nahe Graz.

Einer der beiden in der Türkei gefassten Männer, ein 31-Jähriger, wurde laut Polizei auf dem Luftweg nach Deutschland abgeschoben und in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht. Ob der 27-Jährige, der zusammen mit dem Mann in Edirne gefasst worden war, inzwischen auch wieder nach Bayern gebracht wurde, ist nicht bekannt.

Die bayerischen Behörden haben als Reaktion auf den Vorfall die Sicherheitsvorkehrungen in ihren forensischen Kliniken verschärft. Unter anderem wurde eine Zwei-Personen-Regel eingeführt, die verhindern soll, dass ein einzelner Mitarbeiter von mehreren Insassen überwältigt werden kann.

Der Fall hat eine Debatte über die Sicherheit in forensischen Kliniken ausgelöst. Kritiker bemängeln, dass die Einrichtungen oft unterbesetzt und die Sicherheitsvorkehrungen unzureichend seien. Befürworter hingegen argumentieren, dass die Unterbringung von Straftätern in forensischen Kliniken notwendig sei, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, sich einer Therapie zu unterziehen.

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