September 28, 2024
Verfassungsschutz im Thüringer Landtag: Gericht entscheidet gegen AfD-Präsidenten

Nach der von Tumulten geprägten konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag, in deren Mittelpunkt der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler stand, hat das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar am späten Freitagabend eine Entscheidung im Eilverfahren getroffen. Die Richter gaben einem Antrag der CDU-Fraktion statt, die sich durch Treutlers Vorgehen in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten sah. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erließen die Richter eine einstweilige Anordnung, an die sich Treutler nun halten muss.

Treutler hatte während der Sitzung die Abstimmung über einen Antrag von CDU und Bürger für Thüringen (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags verweigert. Dieser Antrag zielte darauf ab, allen Fraktionen bereits im ersten Wahlgang für das Amt des Landtagspräsidenten die Möglichkeit zu geben, eigene Kandidaten zu nominieren. Die Geschäftsordnung sieht bislang vor, dass dieses Recht lediglich der stärksten Fraktion im Parlament zusteht, die nach der Landtagswahl vom 12. Juni 2024 die AfD stellt.

In ihrer Begründung für den Gang vor das Verfassungsgericht argumentierte die CDU, dass Treutler mit seinem Verhalten sowohl gegen das Recht des Parlaments auf Selbstorganisation als auch gegen die Rechte der Abgeordneten auf freie Mandatsausübung verstoßen habe. Dem schloss sich der Verfassungsgerichtshof nun an. In seiner Entscheidung betonte er die dienende Aufgabe des Alterspräsidenten gegenüber dem Parlament und schränkte seine Befugnisse auf die vorläufige Leitung der Sitzung bis zur Wahl des Landtagspräsidenten ein.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von der CDU begrüßt. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, betonte, dass damit alle Voraussetzungen für einen geordneten parlamentarischen Ablauf erfüllt seien. Die Entscheidung setze klare Leitplanken, um einen Landtagspräsidenten zu wählen und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments herzustellen.

Die AfD hingegen reagierte mit Kritik auf die Entscheidung des Gerichts. Der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke sprach von einem „Tiefpunkt parlamentarischer Kultur“, der jedoch nicht durch das Verhalten Treutlers, sondern durch die angebliche „Obstruktion der Kartellparteien“ verursacht worden sei. Die Verfassungsrichter seien nach „Altparteienproporz“ bestimmt.

Wie es nun im Thüringer Landtag weitergeht, ist noch unklar. Die konstituierende Sitzung soll am Samstag fortgesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die AfD an die Vorgaben des Verfassungsgerichts halten und die Wahl eines Landtagspräsidenten zulassen wird.

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