September 28, 2024
Rechtsstreit im Thüringer Landtag: Verfassungsgericht stärkt CDU und Fraktionen

Im Zentrum eines Rechtsstreits um den Ablauf der konstituierenden Landtagssitzung in Thüringen steht ein Antrag der CDU, dem der Verfassungsgerichtshof in Weimar stattgegeben hat. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, ist dies ein Erfolg für die CDU-Fraktion, die sich in ihren parlamentarischen Rechten durch den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler eingeschränkt sah.

Der Verfassungsgerichtshof entschied per einstweiliger Anordnung, dass Treutler einen Fraktionsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss. Dieser Antrag zielt darauf ab, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits im ersten Wahlgang alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion. Treutler hatte die Abstimmung über diesen Antrag, der von CDU und BSW eingebracht wurde, in der ersten Sitzung des neuen Landtags am Donnerstag mehrfach verweigert. Die Sitzung musste daraufhin unterbrochen werden.

Die CDU hatte das Verfassungsgericht als letztes Mittel angerufen. Dem Antrag schlossen sich auch BSW, Linke und SPD an. Das Gericht stellte klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. „Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig“, zitiert die FAZ aus der Mitteilung des Gerichts. Die Verfassungsrichter erklärten demnach weiter: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“

Der Thüringer Landtag will laut „Tagesschau“ am Samstag erneut zusammentreten. Die Richter gaben in ihrem Beschluss eine Art Regieanweisung für den Ablauf der Sitzung: Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen. Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden.

Der Streit dreht sich im Kern um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes. Die AfD besteht darauf, das zweithöchste Staatsamt in Thüringen zu besetzen, da sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt. Sie sträubt sich gegen den Antrag von CDU und BSW, wonach alle Fraktionen bereits im ersten Wahlgang Personalvorschläge einreichen könnten. Der chaotische Verlauf der Landtagssitzung und das Agieren der AfD sorgten bundesweit für Aufsehen und Kritik. Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner warf der AfD vor, die Sitzung instrumentalisiert zu haben, „um ein bisschen die Demokratie, die Geschäftsordnung und vielleicht auch die Thüringer Verfassung vorzuführen und die Grenzen auszutesten“, wie die FAZ berichtet.

Die SPD reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts. „Ich bin erleichtert über die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts. Die AfD muss das Urteil jetzt vollumfänglich akzeptieren“, sagte Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. „Wir können von Glück reden, dass der Rechtsstaat funktioniert – die AfD kann sich nicht einfach über unsere demokratischen Regeln hinwegsetzen.“

Quelle: dpa

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