Das Amtsgericht Leonberg hat den Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Thomas Hartung, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Gericht sah in einem umstrittenen Facebook-Post Hartungs, der im November 2023 veröffentlicht wurde, keine ausreichenden Beweise für eine strafbare Handlung. Laut Richter handele es sich bei dem Posting um eine "grenzwertige Meinungsäußerung", die jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte dem 62-jährigen Hartung vorgeworfen, mit seinem Facebook-Kommentar zu einem Werbebild der Deutschen Bahn, auf dem ein dunkelhäutiger Busfahrer zu sehen war, Volksverhetzung betrieben zu haben. Hartung hatte unter das Bild die Worte "Es soll ja Menschen geben, die damit gern in andere Menschen hineinbrettern. Sarkasmus off" geschrieben. Ein Kommentator spielte daraufhin auf den Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 an, der von Anis Amri, einem tunesischen IS-Terroristen, verübt worden war. Hartung kommentierte dies mit dem Wort "Sarkasmus".
Die Staatsanwaltschaft sah in Hartungs Äußerungen eine Pauschalisierung und gezielte Stimmungsmache gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Richter betonte, dass man in den Post nicht den Vorwurf hineininterpretieren könne, dass jeder Einwanderer ein Terrorist sei. Das Wort "Sarkasmus" stehe deutlich da.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, dass Hartung weder zu Rechtsbrüchen aufgefordert noch einer bestimmten Personengruppe das Lebensrecht abgesprochen habe. Auch scharfe Kritik sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an.
Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z.) berichtet, zeigte sich Hartung nach der Urteilsverkündung erleichtert. Er sagte, er habe eigentlich eine "linguistische Vorlesung zu den verschiedenen Humorformen" halten wollen, sei aber von seiner Anwältin davon abgehalten worden. Die Staatsanwaltschaft unterstelle, dass die Bevölkerung dumm sei und im deutschen Rechtswesen gebe es keine allzu freundliche Haltung zu Ironie, Sarkasmus oder Zynismus. "Ich war Geschichtslehrer, Hochschuldozent und Journalist und hoffe, dass das Recht auf Meinungsfreiheit, anders als in der DDR, zumal zu Zeiten von Hilde Benjamin, auch heute geschützt bleibt", so Hartung gegenüber der F.A.Z..
Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegt, soll in den kommenden Tagen entschieden werden.
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