Die gesetzliche Rente ist für viele Deutsche der wichtigste Baustein der Altersvorsorge. Neben den Pflichtbeiträgen besteht auch die Möglichkeit, freiwillig einzuzahlen. Doch für wen lohnt sich das und welche Vorteile bieten freiwillige Beiträge?
Wie die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile" erläutert, können freiwillige Beiträge dazu genutzt werden, Rentenansprüche zu erwerben, aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen. Dies ist besonders für Personen relevant, die nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Beamte oder Hausfrauen/-männer. Auch wer nur kurz berufstätig war und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreicht, kann durch freiwillige Einzahlungen einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben. Wie Finanztip berichtet, können auch Schüler und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Ausbildungszeit nachzahlen, um fehlende Wartezeiten auszugleichen oder die Rente zu erhöhen.
Ein weiterer Vorteil freiwilliger Einzahlungen ist die Erhöhung der späteren Rente. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt, können Verbraucher so ihren Lebensstandard im Alter sichern. Die Höhe der Rentensteigerung hängt dabei von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Die FAZ weist jedoch auch darauf hin, dass es alternative Vorsorgeprodukte wie die Rürup-Rente oder private Rentenversicherungen gibt, die ebenfalls in Betracht gezogen werden sollten.
Die Freiwillige Rentenversicherung bietet auch Steuervorteile. Wie Test.de berichtet, können die Einzahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe der Steuerersparnis hängt dabei von der individuellen Einkommenssituation ab. Test.de betont jedoch, dass vor einer Entscheidung für freiwillige Einzahlungen eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile erfolgen sollte.
Auch der SWR Marktcheck betont die Vorteile freiwilliger Einzahlungen für bestimmte Gruppen, wie Selbstständige oder Personen, die einen früheren Ruhestand planen. Wie der SWR berichtet, können Pflichtversicherte ab 50 Jahren sogenannte Ausgleichszahlungen leisten, um Abschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente auszugleichen. Wichtig ist dabei, dass die Entscheidung für einen Vorruhestand nicht endgültig sein muss und die eingezahlten Beiträge auch dann die Rente erhöhen, wenn letztendlich bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet wird.
Die Frankfurter Rundschau (FR) hebt hervor, dass die Beiträge für das Jahr 2024 günstiger sind, wenn sie noch im Dezember 2024 eingezahlt werden, da der Mindestbeitrag ab Januar 2025 steigt. Die FR weist auch darauf hin, dass freiwillige Beiträge nicht nur die spätere Rente erhöhen, sondern auch helfen können, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen, die für bestimmte Rentenansprüche notwendig sind.