In der Nacht zum Freitag verursachte ein 40-jähriger Autofahrer einen ungewöhnlichen Unfall auf einem Friedhof. Medienberichten zufolge (dpa, Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/06/autofahrer-fluechtet-vor-polizei-und-kollidiert-mit-grabstein), Kölner Rundschau (https://www.rundschau-online.de/region/dpa-nrw/autofahrer-fluechtet-vor-polizei-und-kollidiert-mit-grabstein-915100), Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/stoerung-der-totenruhe--autofahrer-fluechtet-vor-polizei-und-kollidiert-mit-grabstein-35289102.html)) flüchtete der Mann vor einer Polizeikontrolle. Anstatt anzuhalten, beschleunigte er und fuhr auf das Gelände eines nahegelegenen Friedhofs.
Während sein Kleinwagen durch die schmalen Eingangspfosten passte, konnte der Streifenwagen der Polizei nicht folgen und die Beamten mussten die Verfolgung abbrechen. Den beschädigten Wagen fanden die Polizisten später verlassen auf einem Grab wieder. Der Fahrer hatte offenbar mehrere Gräber überfahren, bevor er mit einem Grabstein kollidierte. Im Fahrzeug befanden sich persönliche Gegenstände des Fahrers, darunter sein Ausweis und Schlüssel.
Der Kleinwagen wurde beschlagnahmt und gegen den 40-Jährigen wird nun ermittelt. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Störung der Totenruhe. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt (https://www.flvbw.de/home/info_4100_G_31_U20__2462_2462-flucht-vor-polizei-kann-rennen-im-sinne-von-315d-stgb-sein), kann die Flucht vor der Polizei als "Rennen" im Sinne von § 315d StGB gewertet werden, wenn der Fahrer die Absicht hatte, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Der Tatbestand der Störung der Totenruhe, § 168 StGB, schützt das Pietätsgefühl der Allgemeinheit gegenüber Verstorbenen und ihren Grabstätten (https://www.kanzlei.law/strafrecht/vorladung/stoerung-der-totenruhe/).