18.11.2024
Gericht Stoppt Vorläufig Wolfsabschuss Im Kreis Leer
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Nutztiere gerissen: Genehmigung für Wolfsabschuss im Kreis Leer vorerst gestoppt

Im Landkreis Leer darf vorerst kein Wolf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Kreisverwaltung am Samstag per Beschluss dazu aufgefordert, von der zuvor erteilten Abschussgenehmigung keinen Gebrauch zu machen. Wie das Gericht mitteilte, ging am Freitag ein Eilantrag gegen die Genehmigung ein, über den in der laufenden Woche entschieden werden soll. Zuvor hatte die Ostfriesen-Zeitung über den Sachverhalt berichtet. Die Zeit berichtete am 18. November 2024 ebenfalls über den Stopp des Abschusses (https://www.zeit.de/news/2024-11/18/genehmigung-fuer-wolfsabschuss-im-kreis-leer-vorerst-gestoppt).

Eingestellt wurde der Eilantrag laut Gericht vom Verein Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. Das Verwaltungsgericht Oldenburg will Anfang der Woche über den Antrag entscheiden. Wie die dpa meldet, hatten Verwaltungsgerichte in Niedersachsen zuletzt wiederholt geplante Wolfsabschüsse gestoppt, beispielsweise in den Landkreisen Aurich und Stade. Auch die Süddeutsche Zeitung griff das Thema am 18. November 2024 auf und berichtete über den Eilantrag und die vorangegangenen Entscheidungen (https://www.sueddeutsche.de/wissen/nutztiere-gerissen-genehmigung-fuer-wolfsabschuss-im-kreis-leer-vorerst-gestoppt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241118-930-291815).

Hintergrund der Abschussgenehmigung sind mehrere Risse von Schafen und Rindern im Rheiderland. Der Landkreis Leer hatte am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum wurden seit Mai 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen, so die Kreisverwaltung. Wie die Grafschafter Nachrichten am 18. November 2024 berichteten, hatte der Landkreis die Genehmigung aufgrund der wiederholten Nutztierrisse erteilt (https://www.gn-online.de/niedersachsen/genehmigung-fuer-wolfsabschuss-im-kreis-leer-vorerst-gestoppt-557131.html).

Wölfe sind in Deutschland streng geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen geschossen werden. Die Rechtslage sieht einen Abschuss unter bestimmten Bedingungen vor, beispielsweise bei wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Die Verwaltung in Leer argumentierte, dass es im Kreisgebiet mehr Risse gegeben habe als in anderen Landkreisen. Zudem sei ein ausreichender Schutz der an den Deichen grasenden Schafe durch Zäune aufgrund der Weitläufigkeit des Gebietes nicht möglich. Die Beweidung der Deiche sei jedoch wichtig für die Deichsicherheit. Die Tagesschau berichtete am 14. November 2024, dass der Landkreis Leer die Ausnahmegenehmigung erteilt hatte und zitierte Landrat Matthias Groote, der die Deichsicherheit als Argument anführte (https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-landkreis-leer-ausnahmegenehmigung-fuer-wolfsabschuss-erteilt-100.html). Auch der Stern berichtete am 14. November 2024 über die Erteilung der Genehmigung und die Begründung des Landkreises (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/niedersachsen-bremen/nutztiere-gerissen--landkreis-leer-erteilt-genehmigung-fuer-wolfsabschuss-35227908.html).

Das Magazin Pirsch berichtete am 15. November 2024 über die über 20 nachgewiesenen Wolfsangriffe im Rheiderland und die daraufhin erteilte Abschussgenehmigung. Der Artikel betonte die Gefährdung der Deichsicherheit durch die Wolfsrisse (https://www.pirsch.de/news/ueber-20-wolfsangriffe-problemwolf-zum-abschuss-freigegeben-40126).

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 18. November 2024 zwar nicht direkt über den Wolfsabschuss, aber über den Wintereinbruch im Harz, der zeitgleich stattfand (https://www.mz.de/panorama/schnee-im-harz-gefallen-3951160). Dies zeigt, dass das Thema des Wolfes im Kontext anderer aktueller Ereignisse stand.

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