Ein 20-jähriger Mann, der vom Landgericht Bayreuth wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 18. November 2024. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/18/mord-an-ex-freundin-verurteilter-legt-revision-ein) ebenfalls meldet, hat eine Gerichtssprecherin die Einlegung der Revision bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte die 18-Jährige Ende Mai 2024 im Haus ihrer Eltern in Bindlach bei Bayreuth mit mehreren Messerstichen getötet hat. Die Eltern des Opfers waren zum Tatzeitpunkt verreist.
Die Beziehung der beiden, die sich während ihrer gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium kennengelernt hatten, endete im Herbst 2023 auf Initiative der jungen Frau. Laut Aussage der Vorsitzenden Richterin in der Urteilsbegründung, wie von der Süddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-muss-ueberprueft-werden-mord-an-ex-freundin-verurteilter-legt-revision-ein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241118-930-291901) berichtet wird, habe der Angeklagte seine Ex-Freundin vor der Trennung wiederholt beleidigt und beschimpft. Auch nach dem Beziehungsende soll er Besitz- und Kontrollansprüche an ihr gestellt haben.
Die Richterin sprach von einem „absoluten Vernichtungswillen“ des Täters, der die Tat minutiös geplant und in einer Handy-Notiz dokumentiert habe. Der 20-Jährige räumte die Tötung zwar ein, bestritt jedoch die Planung. Seine Darstellung des Tathergangs schildert einen spontanen Streit, in dessen Verlauf es zu der tödlichen Eskalation gekommen sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss nun über die Revision entscheiden.
Ähnliche Fälle, in denen nach einer Beziehungstat Revision eingelegt wurde, gab es in der Vergangenheit bereits. So berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (https://www.noz.de/deutschland-welt/panorama/artikel/18-jaehriger-wegen-mordes-an-ex-freundin-schuldig-gesprochen-47560244) von einem Fall aus Heidelberg, bei dem ein 18-Jähriger seine Ex-Freundin in der Schule erstach und ebenfalls Revision einlegte. Auch das Mindener Tageblatt (https://www.mt.de/lokales/hille/Versuchter-heimtueckischer-Mord-an-Ex-Freundin-Hiller-30-wehrt-sich-gegen-lange-Haftstrafe-23914856.html) berichtete über einen Fall versuchten Mordes an einer Ex-Freundin, bei dem der Täter sich gegen die lange Haftstrafe wehrt.
Der Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/urteil-muss-ueberprueft-werden--mord-an-ex-freundin---verurteilter-legt-revision-ein-35236644.html) berichtet ebenfalls über den Fall und weist auf die Rolle des BGH bei der Prüfung des Urteils hin. Die Überprüfung durch den BGH beschränkt sich auf Rechtsfehler. Es werden keine neuen Zeugen gehört oder Beweise erhoben. Das Urteil kann bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden. Im letzteren Fall müsste eine erneute Verhandlung zu den strittigen Punkten stattfinden.
```