Im Streit um eine wertvolle Armbanduhr aus dem Nachlass von John Lennon hat das Schweizer Bundesgericht zugunsten von Yoko Ono entschieden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wies das Gericht die Beschwerde eines Sammlers ab, der die Uhr zuvor bei einer Auktion erworben hatte (Zeit Online).
Die Uhr, eine Patek Philippe mit Mondphasenanzeige, war ein Geschenk von Yoko Ono an John Lennon zu dessen 40. Geburtstag im Jahr 1980. Ono ließ die Uhr mit einer persönlichen Liebeserklärung gravieren. Nur zwei Monate später wurde Lennon in New York erschossen.
Jahrzehnte später tauchte die Uhr bei einem deutschen Auktionshaus auf und wurde von einem Sammler ersteigert. Als dieser die Uhr in Genf schätzen lassen wollte, erfuhr Yoko Ono von deren Existenz. Bis dahin war ihr der Verlust der Uhr nicht bewusst gewesen.
Der Sammler argumentierte, er habe die Uhr in gutem Glauben erworben und wollte sie behalten. Die Schweizer Gerichte, einschließlich des Bundesgerichts in letzter Instanz, folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Sie kamen zu der Überzeugung, dass die Uhr von einem ehemaligen Fahrer Onos gestohlen worden war, wie unter anderem der Stern berichtet. Das weitere Schicksal des Fahrers war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Fall wirft ein Licht auf die Bedeutung der Provenienz, also der Herkunft, bei wertvollen Gegenständen. Wie die Handelszeitung erläutert, spielt die Geschichte eines Objekts und seine Verbindung zu prominenten Persönlichkeiten eine entscheidende Rolle für dessen Wert. Experten schätzen, dass die Lennon-Uhr bei einer Auktion einen Preis von mehreren Millionen erzielen könnte.
Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hin. Wie die Handelszeitung berichtet, argumentierte der Sammler, Ono habe es versäumt, die Uhr rechtzeitig als gestohlen zu melden. Dieses Argument wurde jedoch von den Gerichten zurückgewiesen.
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