18.11.2024
Schweigen zum Auftakt im Königswinterer Mordprozess
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Prozessauftakt in Bonn: Nachbar schweigt zu Mordvorwürfen am ersten Verhandlungstag

Im Bonner Landgericht begann der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann, der des Mordes an seiner 90-jährigen Nachbarin beschuldigt wird. Wie die Zeit berichtet, schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Rentnerin wurde am 17. Februar 2024 leblos in ihrer Wohnung in Königswinter aufgefunden. Der herbeigerufene Notarzt ging zunächst von einem natürlichen Tod aus.

Ungereimtheiten wecken Verdacht der Familie

Der Familie der Verstorbenen kamen jedoch einige Details verdächtig vor. So war die Wohnungstür nicht abgeschlossen, ein Fenster stand offen und persönliche Gegenstände wie Portemonnaie, Schmuck und EC-Karte fehlten. Der Enkel der 90-Jährigen, der täglich mit ihr telefoniert hatte, hatte am Morgen des 17. Februars vergeblich versucht, sie zu erreichen. Daraufhin alarmierte er seine Partnerin und später auch den Sohn der Verstorbenen und dessen Frau, die einen Schlüssel zur Wohnung besaßen. Der Fund der leblosen Frau im Bett und die Ungereimtheiten führten schließlich zur Einrichtung einer Mordkommission.

Zwei mögliche Tathergänge laut Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft geht laut Süddeutscher Zeitung von zwei möglichen Szenarien aus. Entweder habe der Angeklagte, der im selben Haus wie das Opfer wohnte, in der Nacht zum 16. Februar 2024 bei der 90-Jährigen geklingelt, weil er dringend 1000 Euro benötigte. Die Frau könnte ihm freiwillig geöffnet haben, woraufhin er sie überwältigt und erstickt haben soll. Die zweite Möglichkeit ist, dass der 33-Jährige unbemerkt in die Wohnung eingedrungen ist und bei der Suche nach Wertgegenständen von der Rentnerin überrascht wurde. In diesem Fall hätte er sie ebenfalls erstickt. Nach der Tat soll er 300 Euro Bargeld, die EC-Karte der Frau sowie Schmuck entwendet haben. Mit der Karte soll er anschließend Zigaretten im Wert von 91 Euro gekauft haben.

Verteidigung zweifelt an Gewalttat

Der Angeklagte wurde drei Tage nach dem Tod der 90-Jährigen festgenommen. Wie der Stern berichtet, bestritt er die Tat von Beginn an. Zum Prozessauftakt ließ er durch seinen Verteidiger erklären, dass er sich weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen äußern werde. Die Verteidigung zieht die Mordanklage in Zweifel und verweist auf die Obduktion, die zunächst von einem natürlichen Tod, einem Herzinfarkt, ausgegangen sei. Auch ein Gutachten halte einen Erstickungstod nicht für zweifelsfrei erwiesen. Für den Indizienprozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.

Quellen:

- Zeit Online

- Süddeutsche Zeitung

- Stern

- General-Anzeiger Bonn

- Westdeutsche Zeitung

- Mindener Tageblatt

- Stern

- Westfälische Nachrichten

- Solinger Tageblatt

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