12.11.2024
Gesetzgebung nach Ampel-Aus: Wüsts Blick auf zentrale Vorhaben
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Nach dem Ampel-Aus: Wüst sieht Chancen für Sicherheitspaket und Krankenhausreform

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition sieht Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) weiterhin Möglichkeiten, wichtige Gesetzesvorhaben noch vor der Neuwahl umzusetzen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, äußerte sich Wüst optimistisch über die Chancen des Sicherheitspakets und der Krankenhausreform. Er betonte die konstruktive Rolle der Unionsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode und verwies darauf, dass die Union die Hälfte der Ampel-Gesetzgebungsvorhaben mitgetragen habe (dpa, 12.11.2024).

Wüsts Zuversicht: Mehrere Gesetze noch beschlussfähig

Besonders das Vorhaben zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts sieht Wüst als realistisch an. Er sehe keinen Grund, warum dieses Gesetz nicht gemeinsam mit den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union verabschiedet werden könne, so Wüst laut dpa. Die Sorge um eine mögliche Sperrminorität von AfD und Linken im neuen Bundestag, die solche Vorhaben blockieren könnte, spielt dabei eine Rolle.

Auch für das im Bundesrat blockierte Sicherheitspaket sieht Wüst durch den Ausstieg der FDP neue Bewegung. Die verbliebene rot-grüne Minderheitsregierung könne nun den Vermittlungsausschuss anrufen, so Wüst. Wie die Zeit berichtet, hatte der Bundestag das Sicherheitspaket nach dem Messeranschlag von Solingen im Oktober angenommen, der Bundesrat stoppte jedoch den Teil zum Abgleich biometrischer Daten im Internet (Zeit Online, 12.11.2024). Die Union drängt unter anderem auf eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen.

Weitere Punkte auf Wüsts Agenda sind die Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz und die Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge. Letzteres sei aufgrund des Existenzminimums notwendig und sollte ohne große Diskussionen möglich sein, so Wüst.

Krankenhausreform: Entscheidung steht bevor

Auch die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält Wüst für entscheidungsreif. Am 22. November werde die Reform im Bundesrat behandelt. Man werde sehen, ob die Hinweise der Länder berücksichtigt würden, so Wüst. Einen Gang in den Vermittlungsausschuss scheue er aber nicht. Die Reform sei bereits so weit fortgeschritten, dass sie nicht aufgeschoben werden sollte.

Quellen:

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