Das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gewalthilfegesetz, welches einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen ab 2032 vorsieht, wirft auch in Niedersachsen Fragen nach der zukünftigen Versorgung auf. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, ist derzeit noch unklar, ob zusätzliche Frauenhäuser und Plätze benötigt werden. Das niedersächsische Sozialministerium plant eine Bedarfsanalyse, um diese Frage zu klären.
Wie die dpa weiter meldet, sieht das Gesetz vor, dass die Länder ausreichend Schutz- und Beratungsangebote schaffen müssen und dafür vom Bund bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten. Das Sozialministerium in Hannover befürwortet das Gesetz und setzt sich für dessen Zustimmung im Bundesrat ein. Aktuell gibt es in Niedersachsen 46 vom Land geförderte Frauenhäuser mit Platz für 441 Frauen und rund 880 Kinder. Wie das Mindener Tageblatt ebenfalls berichtet, ist dies ein Anstieg im Vergleich zu 2018, als es 41 Häuser mit 371 Plätzen gab.
Die Auslastung der Frauenhäuser liegt laut dpa konstant bei etwa 67 Prozent, wobei es regionale Unterschiede gibt. Etwa 10 Prozent der Frauenhausplätze sind regelmäßig frei, jedoch nicht immer in der Kommune, in der der Bedarf besteht. Besonders in Ballungsräumen ist die Nachfrage tendenziell hoch. Um die Platzvergabe zu koordinieren, wurde bereits 2019 ein Ampelsystem eingeführt, das den aktuellen Belegungsstatus anzeigt. Kann ein Frauenhaus eine Frau nicht aufnehmen, wird sie in der Regel an andere Häuser weitervermittelt.
Das Institut für Menschenrechte betont in einer Pressemitteilung die Bedeutung des Gewalthilfegesetzes als Meilenstein für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und fordert die Zustimmung des Bundesrates. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung wird als fundamentale Verbesserung hervorgehoben. Der "Monitor Gewalt gegen Frauen" der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts zeigt die Dringlichkeit der Situation: 2023 wurden täglich durchschnittlich 728 Frauen und Mädchen Opfer körperlicher und 394 Opfer psychischer Gewalt. Die meisten Täter kamen aus dem sozialen Umfeld der Opfer. Bundesweit fehlen tausende Frauenhausplätze und bestehende Einrichtungen sind oft unzureichend finanziert.
Wie der Rundblick Niedersachsen berichtet, hat Niedersachsen im Gesetzgebungsprozess eigene Akzente gesetzt, darunter die Sicherstellung, dass neue Schutzplätze tatsächlich für Frauen reserviert sind. Dies wird mit dem hohen Anteil von Frauen unter den Betroffenen häuslicher Gewalt (ca. 80%) begründet. Die Kosten, die durch das Gesetz auf Niedersachsen zukommen, sind noch nicht absehbar und hängen von der Bedarfserfassung ab, die bis Mitte 2026 erfolgen soll. Die Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte laut Rundblick die hohe Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Aufmerksamkeit für das Thema.
Sobald der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, muss die Analyse der Schutz- und Beratungskapazitäten bis Ende 2026 vorliegen. Anschließend kann Niedersachsen mit dem Aufbau der entsprechenden Infrastruktur beginnen, so das Sozialministerium laut dpa.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/14/frauenhaeuser-in-niedersachsen-zu-zwei-dritteln-belegt
https://www.rundblick-niedersachsen.de/gewalthilfegesetz-und-catcalling-initiative-am-freitag-im-bundesrat/
https://www.familien-in-niedersachsen.de/aktuelles/detail/bundestag-beschliesst-entwurf-eines-gesetzes-fuer-ein-verlaessliches-hilfesystem-bei-geschlechtsspezifischer-und-haeuslicher-gewalt
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/gewalthilfegesetz-meilenstein-fuer-den-schutz-von-frauen-und-maedchen-vor-gewalt-bundesrat-muss-jetzt-zustimmen
https://www.mt.de/regionales/niedersachsen/Frauenhaeuser-in-Niedersachsen-zu-zwei-Dritteln-belegt-24041950.html
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/frauenhaeuser-in-niedersachsen-zu-zwei-dritteln-belegt-110296120.html