14.2.2025
Wagenknecht-Klage abgewiesen: ARD-Wahlarena bleibt ohne BSW
Sahra Wagenknecht von ARD Wahlarena ausgeschlossen

Sahra Wagenknecht von ARD Wahlarena ausgeschlossen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage von Sahra Wagenknecht gegen ihren Ausschluss von der ARD-Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" abgewiesen. Wie die FAZ berichtet, bestätigte das OVG damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Der Beschluss ist unanfechtbar. Wagenknecht, Spitzenkandidatin des "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW), hatte gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) geklagt, der die Einladung zur Sendung am 17. Februar abgelehnt hatte. Eingeladen waren die Spitzenkandidaten von CDU/CSU, AfD, SPD und Grünen. Der WDR begründete den Ausschluss Wagenknechts mit dem redaktionellen Konzept der Sendung, die als „Townhall-Meeting“ konzipiert ist. Wie der Deutschlandfunk berichtet, argumentierte das OVG, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwar allen Parteien gleiche Möglichkeiten im Wahlkampf einräumen müssten, das Vorgehen des WDR in diesem Fall aber zulässig sei. Die eingeladenen Parteien lägen in den Umfragewerten konstant und deutlich über zehn Prozent. Das BSW erreicht hingegen, laut Spiegel Online, lediglich Werte um die fünf Prozent. Daher sei die Einladung Wagenknechts nicht geboten gewesen. Das OVG argumentierte weiter, dass Umfragewerte „gewisser Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“ liefern. Wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet, sieht Wagenknecht den Ausschluss als Teil einer „spürbaren Blockade in den Mainstream-Medien“ und beklagt unfaire Berichterstattung über das BSW. Sie wirft den „alten Parteien“ vor, das BSW zu bekämpfen, da es „unbequem“ sei und „Veränderung“ wolle. Auch Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali kritisierte die Medienberichterstattung. Die FR zitiert Mohamed Ali mit den Worten: „Weite Teile der Medien berichten nun mal nicht objektiv, sondern machen mehr oder weniger offen Wahlkampf für Union, SPD, FDP und Grüne“. Das OVG betonte laut der Pressemitteilung des Gerichts selbst, dass die Berücksichtigung des BSW im Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausreichend sei. Die Partei sei an zwei von vier Wahldebatten der ARD beteiligt und werde auch in anderen Formaten der Wahlberichterstattung berücksichtigt. Quellen: * https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wagenknecht-bleibt-von-ard-sendung-wahlarena-ausgeschlossen-110298666.html * https://www.deutschlandfunk.de/wagenknecht-bleibt-von-ard-sendung-wahlarena-ausgeschlossen-106.html * https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagswahl-gericht-erklaert-ard-wahlarena-ohne-sahra-wagenknecht-fuer-zulaessig-a-23f30e61-9924-4164-96ad-55ab7fa85b4e * https://www.fr.de/politik/bsw-und-die-ard-wahlarena-ovg-entscheidet-ueber-wagenknecht-klage-zr-93572780.html * https://www.derstandard.at/story/3000000257390/sahra-wagenknecht-bleibt-von-ard-sendung-wahlarena-ausgeschlossen * https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_250214/index.php
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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