30.1.2025
Glemser-Prozess: Keine Einigung über Schmerzensgeld
Glemser-Fall: Keine Einigung im Schmerzensgeldprozess

Glemser-Fall: Keine Einigung im Schmerzensgeldprozess

Im Fall des querschnittsgelähmten Eishockeyspielers Mike Glemser ist eine außergerichtliche Einigung gescheitert. Wie die FAZ berichtet, kam es bei einem Gütetermin vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu keinem Vergleich zwischen Glemser und dem damaligen Gegenspieler Jan Niklas Pietsch. Glemser war am 3. Februar 2023 im Oberligaspiel zwischen den Starbulls Rosenheim und dem SC Riessersee nach einem Check von Pietsch schwer verletzt worden.

Der Vorfall ereignete sich, als Glemser nach einem Foul von Pietsch mit dem Kopf voran in die Bande prallte. Wie die FAZ weiter ausführt, brach sich Glemser dabei den vierten und fünften Halswirbel. Nach zehn Tagen im künstlichen Koma ist er seit dem Unfall querschnittsgelähmt und benötigt intensive Betreuung. Der Check von Pietsch wurde im Spiel mit einer fünfminütigen Strafe geahndet.

Glemser fordert nun Schmerzensgeld von Pietsch. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 822.000 Euro. Glemsers Anwalt, Oliver Negele, hatte ursprünglich versucht, außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung von Pietsch zu verhandeln. Dies scheiterte jedoch, da, wie Pietschs Anwalt Wolfram Cech gegenüber der FAZ erklärte, jeder Vergleich zu einem Regressanspruch gegen seinen Mandanten führen würde.

Die zentrale Frage im Prozess ist, ob Pietsch für den Unfall schadenersatzpflichtig ist. Dazu müsste ihm Vorsatz nachgewiesen werden. Cech argumentierte laut dpa, dass die Situation, die zu dem Unfall führte, im Eishockey häufig vorkomme und Pietsch den Unfall bedauere. Er betonte, dass in jedem Spiel zahlreiche Checks gefahren würden und der Vorfall eine Tragödie sei. Der Anwalt schilderte auch die psychische Belastung für Pietsch, der nach dem Unfall mit Glemser einen weiteren ähnlichen Vorfall erlebt habe, bei dem ein Gegenspieler die Zunge verschluckt hatte.

Der Fall Glemser hat potentielle Grundsatzwirkung für den Eishockeysport. Da die private Haftpflichtversicherung von Pietsch auf einen Arbeitsunfall verweist, müsste Pietsch im Falle einer Verurteilung mit seinem Privatvermögen haften. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat nun einen Kammertermin angesetzt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Fall Glemser dürften noch Monate vergehen.

Verwendete Quellen:

  • https://www.faz.net/aktuell/sport/wintersport/gelaehmter-eishockeyspieler-einigung-im-fall-glemser-gescheitert-110264999.html
  • https://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/eishockey-spieler-nach-check-querschnittsgelaehmt-nun-reicht-er-klage-ein-19975129.html
  • https://www.faz.net/aktuell/sport/wintersport/schwere-unfaelle-im-eishockey-haeufen-sich-wird-der-sport-gefaehrlicher-19365108.html
  • https://www.faz.net/aktuell/sport/wintersport/toedlicher-eishockey-unfall-del-will-hals-und-nackenschutz-einfuehren-19283677.html
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
Weitere
Artikel