22.12.2024
Grundsteuerreform Aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen

Die Reform der Grundsteuer: Wichtige Informationen für Immobilieneigentümer

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuerregelung für alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen in Deutschland. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am 17.12.2024, dass einige Städte, darunter Darmstadt, die Grundsteuer bereits im Vorfeld der Reform deutlich angehoben haben. So verzeichnete Darmstadt für 2024 eine Steigerung von 64 Prozent. Die Reform selbst verfolgt das Ziel, die Berechnung der Grundsteuer bundesweit zu vereinheitlichen und gerechter zu gestalten, da die bisherigen Einheitswerte veraltet und vom Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig eingestuft wurden.

Eigentümer mussten bis zum 31. Januar 2023 (bzw. 30. April 2023 in Bayern) eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärung enthielt Angaben zum Grundstück, wie Größe, Bebauungsart und Bodenrichtwert. Schwäbisch Hall erläutert auf seiner Webseite, dass diese Informationen für die Berechnung des neuen Grundsteuerwerts benötigt werden. Die Finanzämter ermitteln anhand dieser Angaben den Grundsteuerwert und wenden die Steuermesszahl an. Das Ergebnis wird an die Gemeinden weitergeleitet, welche dann den endgültigen Steuerbescheid ausstellen.

Steuertipps weist darauf hin, dass viele Städte und Gemeinden den Versand der neuen Grundsteuerbescheide noch nicht abgeschlossen haben. Während Berlin bereits mit dem Versand begonnen hat, planen andere Städte und Gemeinden wie in Hessen und Hamburg, die Bescheide erst Anfang 2025 zu verschicken. Die erste Zahlung der neuen Grundsteuer ist in der Regel am 15. Februar fällig, kann sich jedoch aufgrund von Verzögerungen bei der Bescheidzustellung verschieben. Hamburg hat die Frist bereits auf den 30. April verlängert. Eigentümer sollten den Bescheid sorgfältig prüfen, insbesondere den Messbetrag, den Hebesatz und die Gesamtberechnung der Grundsteuer.

Immoheld erklärt die dreistufige Berechnung der neuen Grundsteuer: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, der unter anderem den Bodenwert, die Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche und das Alter des Gebäudes berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird dieser Wert mit der im Zuge der Reform deutlich gesenkten Steuermesszahl multipliziert. Schließlich wird das Ergebnis mit dem kommunal festgelegten Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Die Höhe der neuen Grundsteuer hängt somit von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Lage und Art der Immobilie unterschiedlich ausfallen.

Wie Merkur.de berichtet, befürchten Experten steigende Grundsteuern für viele Eigentümer. Da die Kommunen die Hebesätze selbst festlegen, können sie diese zur Erhöhung ihrer Einnahmen anheben. Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert die Komplexität und Intransparenz der neuen Berechnungsmodelle. Auch Mieter könnten von der Grundsteuererhöhung betroffen sein, da Vermieter die Steuer unter Umständen auf die Nebenkosten umlegen können. Die Möglichkeit der Umlage ist vom jeweiligen Mietvertrag abhängig.

Die Sparkasse empfiehlt Eigentümern, den erhaltenen Grundsteuerbescheid sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Der Bund der Steuerzahler hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelung in Frage stellt. Der Verband rät Eigentümern, vorsorglich Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, um sich für den Fall einer Verfassungswidrigkeit abzusichern. Focus Online berichtet von einer hohen Fehlerquote bei der Feststellung der Grundsteuer und empfiehlt Eigentümern, bei Abweichungen von mehr als 30 Prozent gegenüber den alten Werten Einspruch einzulegen.

Quellen:

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