14.11.2024
Hessisches Kommunalrecht Modernisiert
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Hessens Kommunalrecht vor umfassender Reform

Die hessische Landesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung des Kommunalrechts. Wie Innenminister Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden erklärte, sollen die geplanten Neuerungen die Handlungsfähigkeit kommunaler Parlamente stärken und gleichzeitig bürokratische Hürden abbauen. Die ZEIT berichtete bereits am 14. November 2024 über die geplanten Änderungen. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die zunehmende Zersplitterung der Parlamente durch die Vielzahl an vertretenen Gruppierungen.

Neues Auszählverfahren und Abschaffung der Ein-Personen-Fraktion

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll ab den Kommunalwahlen im März 2026 ein neues Auszählverfahren für die Sitzverteilung eingeführt werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wird es für Kleinstparteien dadurch schwieriger, mit geringen Stimmenanteilen Mandate zu erringen. Zusätzlich soll die Ein-Personen-Fraktion abgeschafft werden. Der Fraktionsstatus, der unter anderem mit finanzieller Unterstützung und erweiterten Rederechten verbunden ist, wird damit an eine höhere Anzahl von Mandaten gekoppelt, so Poseck laut dpa.

Digitalisierung und Flexibilisierung der Parlamentsgröße

Die Reform sieht außerdem die Einführung digitaler Sitzungsformate vor und will kommunalen Parlamenten die Möglichkeit geben, ihre Größe eigenverantwortlich zu reduzieren. Poseck betonte laut dpa, dass es sich um die umfassendste Novelle des Kommunalrechts seit zehn Jahren handle. Ziel sei es, die Handlungsfähigkeit und den Spielraum der hessischen Kommunen zu erhöhen.

Einschränkung von Bürgerbegehren und Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung

Ein weiterer Punkt der Reform betrifft die Bürgerbegehren. Um die zügige Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte zu gewährleisten, sollen diese bei bestimmten Vorhaben künftig ausgeschlossen werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen auf den Wohnungsbau und erneuerbare Energien ausgeweitet werden, so Poseck laut dpa.

Höhere Besoldung für kommunale Wahlämter

Die geplante Reform sieht auch eine bessere Besoldung für kommunale Wahlämter vor. Poseck verwies laut dpa auf die hohe Belastung und Verantwortung von Bürgermeistern, Landräten und Beigeordneten. Ab der zweiten Wahlperiode soll daher ein Zuschlag von acht Prozent gewährt werden, um einen Anreiz für langfristiges Engagement zu schaffen.

Kritik von der Opposition

Die Grünen-Landtagsfraktion kritisiert den Gesetzentwurf. Fraktionsvorsitzender Mathias Wagner sieht darin einen Angriff auf die demokratischen Rechte kleinerer Parteien, wie dpa berichtet. Die geplante Gehaltserhöhung für kommunale Hauptamtliche angesichts knapper Kassen sei zudem völlig aus der Zeit gefallen.

Weitere Diskussionspunkte

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat bereits im März 2024 eine Reihe weiterer Punkte zur Diskussion gestellt, die über die vom Innenministerium vorgeschlagenen Änderungen hinausgehen. Dazu gehören unter anderem die Klarstellung des Anfragerechts, die Erhöhung der Voraussetzungen für die Bildung von Akteneinsichtsausschüssen und die Verbesserung der Rechtsstellung von Bürgermeistern. Auch im Bereich des Haushaltsrechts werden Anpassungen gefordert, beispielsweise der Verzicht auf die Unterscheidung von ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis und die Streichung der Wartefrist für die Bekanntmachung von Haushaltssatzungen.

Quellen:

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