5.12.2024
Inklusive Kitas in NRW: Millionenförderung und neue Wege

Millionenförderung für inklusive Kitas in Nordrhein-Westfalen

Die Sozialstiftung NRW unterstützt mit einem Sonderprogramm von über 20 Millionen Euro heilpädagogische Kindertagesstätten und Kita-Gruppen bei der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen. Viele Einrichtungen benötigen erhebliche Investitionen in Gebäude und Außengelände, um den Anforderungen von Kindern mit und ohne Behinderung gerecht zu werden. Mit dem Förderprogramm will die Stiftung die Freie Wohlfahrtspflege angesichts knapper werdender Mittel im Sozialbereich entlasten, erklärte der Vorsitzende des Stiftungsrats, Marco Schmitz, laut einem Bericht der Zeit vom 5. Dezember 2024 (https://www.zeit.de/news/2024-12/05/sozialstiftung-nrw-unterstuetzt-inklusion-in-kitas).

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verpflichtet Träger heilpädagogischer Kitas, ihre Einrichtungen bis Anfang 2029 inklusiv umzugestalten. Zukünftig sollen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden. Dafür sind meist Erweiterungen, Umbauten oder sogar Neubauten erforderlich. Das Förderprogramm ist auch für Kitas gedacht, die bereits Kinder mit und ohne Behinderung betreuen. In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 153 Kitas mit heilpädagogischen Gruppen, die mehrheitlich von der Freien Wohlfahrtspflege getragen werden.

Zusätzlich wird die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in sozial benachteiligten Stadtteilen gefördert. In allen 53 Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens wird für zwei Jahre jeweils eine halbe Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft inklusive Sach- und Personalkostenzuschuss finanziert. Die Sozialstiftung NRW erhält jährlich 25 Millionen Euro aus den Erträgen der nordrhein-westfälischen Spielbanken. Diese Mittel fließen in soziale Projekte gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Bislang hat die Stiftung rund 8.700 Projekte mit über einer Milliarde Euro gefördert. Beispiele hierfür sind der Umbau eines heilpädagogischen Kindergartens in Bielefeld (https://sozialstiftung.nrw/projekt/inklusiver-kindergartenumbau-1) oder die heilpädagogische Erweiterung einer Kita in Castrop-Rauxel (https://sozialstiftung.nrw/ls/node/4053).

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstreicht die Wichtigkeit individuell abgestimmter Eingliederungshilfe für jedes Kind und ruft die Träger dazu auf, inklusive Strukturen zu schaffen, die die Aufnahme von Kindern mit Behinderung auch ohne individuelle Begleitung ermöglichen (Quelle: https://lvr.de/de/nav_main/derlvr/presse_1/pressemeldungen/press_report_433857.jsp). Der LVR weist darauf hin, dass individuelle Kita-Assistenzen, ursprünglich als Ausnahme gedacht, inzwischen von über einem Drittel der Kinder mit Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden. Er bietet den Kitaträgern Beratung zu neuen Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung an, die sich aus der geänderten Personalverordnung des KiBiz und neuen Qualifikationsregeln ergeben.

Quellen:

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