Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Finanzierung der Strompreisbremse durch die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei Erzeugern erneuerbarer Energien verfassungsgemäß ist. Wie die FAZ berichtet, wurden die Verfassungsbeschwerden von 22 klagenden Unternehmen abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Unternehmen angesichts der außergewöhnlichen Situation auf dem Energiemarkt, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, gerechtfertigt sei. Die Gewinnabschöpfung stelle keine verfassungswidrige Sonderabgabe dar. Durch diese Entscheidung vermeidet die Bundesregierung eine Rückzahlung von etwa 750 Millionen Euro.
Die Strompreisbremse wurde Ende 2022 von der Ampel-Koalition eingeführt, um Verbraucher und Unternehmen vor den stark gestiegenen Energiepreisen zu schützen. Wie die Tagesschau berichtet, wurde durch die Bremse der Strompreis für einen Großteil des Verbrauchs auf einen festgelegten Referenzpreis begrenzt. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und diesem Referenzpreis wurde teilweise durch die Abschöpfung der Zufallsgewinne von Stromerzeugern finanziert, die von den hohen Marktpreisen profitierten, ohne selbst höhere Produktionskosten zu tragen. Der Großteil der Finanzierung stammte jedoch aus Steuermitteln.
Die klagenden Ökostromerzeuger argumentierten, die Abschöpfung sei eine verfassungswidrige Sonderabgabe und verletze ihre Eigentumsgarantie. Sie betrachteten die Finanzierung der Strompreisbremse als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, erzielten die Erzeuger erneuerbarer Energien aufgrund der hohen Strompreise, die durch das Merit-Order-Prinzip am Gaspreis orientiert waren, höhere Gewinne, obwohl ihre eigenen Produktionskosten nicht gestiegen waren. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Wie der Spiegel berichtet, bestätigte das Gericht zwar den Eingriff in die Unternehmens- und Berufsfreiheit, hielt diesen jedoch für gerechtfertigt. Die Abschöpfung diene dem legitimen Ziel, einen Ausgleich zwischen den Stromerzeugern und den belasteten Verbrauchern zu schaffen.
Die Zeit berichtet, dass die Richter die Regelung als angemessenen Ausgleich zwischen den profitierenden Stromerzeugern und den belasteten Verbrauchern in der Ausnahmesituation bewerteten. Die Strompreisbremse ist mittlerweile ausgelaufen.
Der Merkur zitiert die Begründung des Gerichts: Die Abschöpfung der Überschusserlöse sei ein angemessener Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Verbrauchern gewesen. Die Überschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 abgeschöpft.
Das RND berichtet ebenfalls über das Urteil und die Begründung des Gerichts. Die klagenden Betreiber von Ökostromanlagen waren gegen die Abschöpfung der Überschusserlöse vorgegangen, da sie die Bewältigung der Energiekrise als staatliche Aufgabe ansahen, die aus Steuermitteln zu finanzieren sei.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 102/2024) erläutert die Details des Urteils. Die Abschöpfung der "Überschusserlöse" sei als Reaktion auf die Ausnahmesituation auf dem Strommarkt gerechtfertigt. Die Umverteilung stelle einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Verbrauchern her.
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