28.11.2024
Karlsruher Urteil zur Strompreisbremse Überschusserlöse Abschöpfung bestätigt

Karlsruhe weist Klagen gegen Strompreisbremse zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von 22 Erzeugern erneuerbarer Energien gegen die Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen im Zusammenhang mit der Strompreisbremse abgewiesen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sahen die Richter in Karlsruhe in der Umverteilung der Gewinne einen angemessenen Ausgleich zwischen Stromerzeugern und Verbrauchern. Die tagesschau ergänzt, dass die betroffenen Unternehmen rund 200 Millionen Euro an Überschusserlösen abführen mussten. Die Strompreisbremse wurde Ende 2022 von der Bundesregierung eingeführt, um Haushalte und Unternehmen vor den stark gestiegenen Energiepreisen infolge des Ukraine-Kriegs zu schützen. Die Süddeutsche Zeitung erläutert, dass private Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhielten, während Industriekunden 70 Prozent ihres Verbrauchs zu 13 Cent pro Kilowattstunde abgesichert bekamen. Finanziert wurde die Strompreisbremse unter anderem durch die Abschöpfung von Überschusserlösen, die von Stromerzeugern, vor allem aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, erzielt wurden. Diese Gewinne entstanden aufgrund des Merit-Order-Prinzips, wonach sich die Strompreise am Markt nach den teuersten Kraftwerken, in der Regel Gaskraftwerke, richten. Die Welt berichtet, dass auch andere Erzeugungsarten wie Wind-, Solar- und Biomasseanlagen von den hohen Preisen profitierten, obwohl ihre Produktionskosten deutlich unter denen von Gaskraftwerken lagen. Die Abschöpfung der Überschusserlöse erfolgte vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023. Die klagenden Unternehmen argumentierten, die Bewältigung der Energiekrise sei eine staatliche Aufgabe und müsse aus Steuermitteln finanziert werden. Sie betonten, dass die hohen Stromkosten nicht durch die erneuerbaren Energien, sondern durch die Gaskraftwerke verursacht würden, welche jedoch von der Abschöpfung ausgenommen waren. Wie stern.de berichtet, argumentierte der Anwalt der Kläger, Christian von Hammerstein, für eine Finanzierung der Energiekrise aus Steuermitteln. Die Bundesregierung verteidigte die Maßnahme vor Gericht und verwies auf den Ausnahmecharakter der Situation. Laut Süddeutscher Zeitung erklärte Philipp Steinberg, Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium, die Abschöpfung sei als Beitrag der Betreiber zur Stabilisierung des Strommarktes gedacht gewesen. Der Eingriff sei durch die zeitliche Begrenzung so gering wie möglich gehalten worden. Die NOZ zitiert die dpa und bestätigt, dass die Verfassungsbeschwerden der Ökostromerzeuger keinen Erfolg hatten. Quellen: - Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/politik/strompreisbremse-strom-kosten-energiekrise-lux.4Bqn4tHJDtE97H9kS4kC4m - Welt: https://www.welt.de/wirtschaft/article254695530/Bundesverfassungsgericht-Oekostromerzeuger-scheitern-mit-Verfassungsbeschwerde-zu-Strompreisbremse.html - Welt: https://www.welt.de/politik/deutschland/video254696092/Bundesverfassungsgericht-Oekostromerzeuger-scheitern-mit-Verfassungsbeschwerde-zu-Strompreisbremse.html - Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/dpa/erfolglose-verfassungsbeschwerden-zu-strompreisbremse/30108536.html - NOZ: https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/strompreisbremse-verfassungsbeschwerde-von-erzeugern-scheitert-48051501 - Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bverfg-strompreisbremse-100.html - Stern: https://www.stern.de/news/bundesverfassungsgericht--durften-fuer-die-strompreisbremse-gewinne-abgeschoepft-werden--35265016.html
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