10.12.2024
Kirchenasyl in Bremen Bundesweiter Höchststand und Kontroversen

Kirchenasyl: Bremen verzeichnet bundesweit höchste Fallzahlen

Bremen weist im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich mehr Fälle von Kirchenasyl auf, insbesondere gemessen an der Einwohnerzahl. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/10/deutlich-mehr-faelle-von-kirchenasyl-in-bremen) am 10. Dezember 2024 berichtete, fanden im Jahr 2024 in Bremen 202 Personen, die von Abschiebung bedroht waren, Zuflucht in Kirchen. Dies entspricht einer Quote von etwa 29 Fällen pro 100.000 Einwohner. Die Zahlen stammen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In anderen Bundesländern sind die Zahlen erheblich niedriger. Hamburg verzeichnet lediglich 2,88 Fälle und Berlin 4,44 Fälle pro 100.000 Einwohner. Auch im benachbarten Niedersachsen liegt die Quote mit 1,16 Fällen pro 100.000 Einwohner deutlich unter dem Bremer Wert. Dieser Unterschied wirft Fragen nach den Gründen auf und hat eine Diskussion über das Kirchenasyl und die Rückführung von Geflüchteten in andere EU-Länder gemäß dem Dublin-Abkommen entfacht.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zeigte sich besorgt über die hohe Zahl an Kirchenasylfällen. Laut Weser Kurier vermutet Mäurer, dass Asylsuchende gezielt nach Bremen kommen, um dort Kirchenasyl zu beantragen. Er befürchtet, dass dieses Vorgehen das gesamte System des Kirchenasyls gefährden könnte. Das BAMF könnte zukünftig auf das Verfahren verzichten und zu direkten Abschiebungen greifen, sollten sich die Bremer Kirchen nicht an die bestehenden Vereinbarungen halten, so Mäurer.

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) vertritt eine andere Perspektive. Pastor und Schriftführer Bernd Kuschnerus betont, dass das Kirchenasyl dazu diene, besonders schwierige Fälle innerhalb des Rechtsstaates erneut überprüfen zu lassen. Es gehe nicht um ein dauerhaftes Bleiberecht, sondern um eine angemessene Prüfung der individuellen Situation. Die BEK steht in dieser Angelegenheit im Dialog mit den Behörden.

Die Situation in Bremen wurde durch die drohende Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers aus dem Kirchenasyl zusätzlich verschärft. Der Fall führte zu Protesten und einem Gerichtsverfahren. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass der Mann bis zum Hauptverfahren nicht abgeschoben werden darf. Dieser Fall verdeutlicht die Spannungen im Umgang mit dem Kirchenasyl zwischen den Behörden und den Kirchengemeinden.

Die Diskussion um das Kirchenasyl in Bremen bleibt kontrovers. Die im Bundesvergleich hohen Fallzahlen, die unterschiedlichen Positionen von Politik und Kirche sowie die juristischen Auseinandersetzungen zeigen die Komplexität des Themas. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiterentwickelt und welche Lösungen gefunden werden, um den Herausforderungen im Umgang mit dem Kirchenasyl zu begegnen.

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