Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform ebnet den Weg für den geplanten Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg. Wie die Zeit (Zeit Online, 22.11.2024) berichtet, sieht das neue Gesetz vor, Krankenhausfusionen bis 2030 von der kartellamtlichen Fusionskontrolle auszunehmen. Das Wissenschaftsministerium in Stuttgart betonte, dass dies den Verbund der beiden Kliniken ermöglichen soll.
Die finanzielle Situation des Universitätsklinikums Mannheim ist der Hauptgrund für die angestrebte Fusion. Die Stadt Mannheim, Trägerin der Mannheimer Uniklinik, kann die hohen Verluste nicht mehr alleine stemmen. Das Land Baden-Württemberg, Träger der Uniklinik Heidelberg, erhofft sich durch den Verbund Synergien in Forschung und Gesundheitsversorgung, wie der SWR (SWR Aktuell, 12.09.2024) berichtet. Der Vorstand des Universitätsklinikums Heidelberg, Jürgen Debus, argumentiert, ein Verbund bringe Vorteile für Patienten, insbesondere bei individualisierten Therapien und der Behandlung seltener Krankheiten. Er sieht zudem Vorteile in der Forschung und der Sicherung der Ausbildung.
Das Bundeskartellamt hatte den Verbund im Juli untersagt, da die Nachteile für die Patienten die Vorteile überwiegen würden. Es befürchtete einen Rückgang des Qualitätswettbewerbs (Zeit Online, 22.11.2024). Diese Entscheidung ist durch die Krankenhausreform nun hinfällig. Das Land Baden-Württemberg muss den Zusammenschluss nun als notwendig für die Verbesserung der Krankenversorgung einstufen und sich mit dem Bundeskartellamt abstimmen. Anschließend können die Verbundpartner ein Medizinkonzept, einen Businessplan und die Verbundverträge ausarbeiten. Laut Wissenschaftsministerium sollen diese Vorbereitungen in der zweiten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen sein, damit das Kabinett die Verbundumsetzung beschließen kann.
Der Staatsanzeiger (Staatsanzeiger, 14.11.2024) berichtet, dass das Land Baden-Württemberg die Krankenhausreform grundsätzlich befürwortet und die geplante Änderung bezüglich der Wettbewerbsbeschränkungen nicht in Frage stellt. Allerdings gibt es auch Kritik an der Reform, insbesondere vom Landkreistag, der vor einer Verschärfung der Unterfinanzierung der Kliniken warnt.
Die Süddeutsche Zeitung (Süddeutsche Zeitung, 31.10.2024) berichtet ebenfalls über die Möglichkeit des Klinikverbundes durch die Krankenhausreform und erwähnt die ursprüngliche Beschwerde der Kliniken gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Tagesschau (Tagesschau, 31.10.2024) ergänzt, dass Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht die Reform als Chance für den Verbund sieht.
Der SWR (SWR Aktuell, 01.10.2024) berichtet über die Fristverlängerung für die Beschwerde der Unikliniken gegen das Kartellamts-Veto bis Januar 2025. Die Ärzte Zeitung (Ärzte Zeitung, 30.10.2024) beschreibt die Situation ähnlich und betont die neue Hoffnung für die Fusion durch die Reform.
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