Das Landgericht Koblenz hat einen Krankenpfleger wegen Mordes an einer Patientin zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie die Zeit am 29. Oktober 2024 berichtete, stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dem 45-Jährigen wird außerdem die Ausübung des Berufs des Gesundheits- und Krankenpflegers lebenslang untersagt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, seine schwer kranke Patientin in deren Wohnhaus im Landkreis Mayen-Koblenz heimtückisch getötet zu haben. Laut Anklage trennte der Pfleger die Frau in der Nacht ihres Todes mehrfach von ihrem Beatmungsgerät, was letztendlich zu ihrem Tod führte. Wie die SWR berichtete, folgte das Gericht mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Im Prozessverlauf sagte ein Zeuge, ein Mitarbeiter eines benachbarten Unternehmens, aus, dass die Pflegerin des Tagesdienstes die Frau leblos auf dem Rücken liegend vorgefunden habe. Nach dem Fund der Toten informierte der Betreiber des Unternehmens die Polizei und gab zusätzlich an, der Angeklagte habe eine Geldkassette gestohlen. Daraufhin wurde der 45-Jährige noch vor Ort festgenommen. Der SWR berichtete bereits am 11. Oktober 2024 über den Prozessbeginn und die schweren Vorwürfe gegen den Angeklagten. Demnach war der Mann drogenabhängig und mehrfach vorbestraft, hauptsächlich wegen Drogendelikten. Er soll die ALS-Patientin, die nur noch mit den Augen kommunizieren konnte, entgegen den Anweisungen in eine für ihren Zustand lebensgefährliche, waagerechte Position gelegt haben. Außerdem soll er den Alarm des Beatmungsgeräts stummgeschaltet haben.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete, das Beatmungsgerät lediglich für pflegerische Maßnahmen, wie etwa zum Trinken geben, abgestellt zu haben. Wie bibliomed-pflege.de berichtete, gab der Angeklagte den Diebstahl von Weinflaschen und Kleingeld in einem separaten Verfahren zu. Ein Gutachten eines Psychiaters, der klären sollte, ob der Mann im Drogenrausch gehandelt haben könnte, hielt dies für unwahrscheinlich. Der Pfleger müsse die Beatmung bewusst unterbrochen haben. Die Patientin war laut Staatsanwaltschaft an ALS im fortgeschrittenen Stadium erkrankt, vollständig gelähmt und konnte selbstständig nicht atmen. Sie kommunizierte über einen Computer, den sie mit ihren Augen bediente.
Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte bei der Familie und den Freunden der Verstorbenen und beteuerte, er habe nicht gewollt, dass die Patientin stirbt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision kann eingelegt werden.
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