Die Pläne der italienischen Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Flüchtlinge in Albanien unterzubringen und dort ihre Asylanträge zu bearbeiten, sind Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat ein Gericht in Bologna den EuGH angerufen, um einen neuen Erlass der italienischen Regierung prüfen zu lassen. Dieser Erlass soll Melonis ursprüngliches Vorhaben retten, nachdem ein erster Versuch, Asylanträge von Migranten in einem albanischen Lager entscheiden zu lassen, an der italienischen Justiz gescheitert war (Quelle: ZEIT ONLINE).
Die beiden erst kürzlich in Albanien eröffneten Lager stehen derzeit leer. Der neue Erlass, der nun vom EuGH geprüft werden soll, enthält unter anderem eine Liste von 19 Ländern, die von der italienischen Regierung als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Die Einstufung von sicheren Herkunftsländern ist in der Europäischen Union ein umstrittenes Thema. Melonis Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen im Mittelmeer wird in der EU aufmerksam beobachtet.
Konkret geht es um den Fall eines Mannes, der Mitte Oktober zusammen mit 15 weiteren Migranten aus Bangladesch und Ägypten auf dem Mittelmeer aufgegriffen und nach Albanien gebracht wurde. Dort wurde sein Asylantrag innerhalb von 24 Stunden abgelehnt. Ein Gericht in Rom entschied jedoch, dass alle Migranten nach Italien gebracht werden müssen, da weder Bangladesch noch Ägypten nach EU-Recht als vollständig sichere Herkunftsländer gelten. Im neuen Erlass der Meloni-Regierung werden diese beiden Staaten jedoch wieder als sicher eingestuft (Quelle: dpa).
Das Gericht in Bologna verweist auf eine Entscheidung des EuGH, nach der ein Land nur dann als sicher gelten kann, wenn tatsächlich alle gesellschaftlichen Gruppen im gesamten Land sicher sind. Zur Veranschaulichung zog das Gericht einen Vergleich mit Nazi-Deutschland heran. Es argumentierte, dass Deutschland unter dem Naziregime für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung sicher gewesen sei, mit Ausnahme von Juden, Homosexuellen, politischen Gegnern, Roma und anderen Minderheiten. (Quelle: dpa).
Wie die WNOZ berichtet, hatte Meloni versprochen, die Zahl der über das Mittelmeer nach Italien kommenden Flüchtlinge deutlich zu senken. Die Zahlen sind tatsächlich zurückgegangen, unter anderem aufgrund einer EU-Vereinbarung mit Tunesien. Das Abkommen mit Albanien sollte ebenfalls dazu beitragen. In den Lagern, die mit monatelanger Verzögerung in Betrieb genommen wurden, sollten Asylanträge im Schnellverfahren geprüft werden. Wer einen Anspruch auf Asyl hat, sollte nach Italien weiterreisen dürfen, alle anderen sollten zurückgeschickt werden (Quelle: WNOZ).
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Italien der erste EU-Staat ist, der Flüchtlinge in Lagern außerhalb der EU unterbringt. Dieses Projekt wurde von einigen europäischen Regierungen und der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als innovativ und möglicherweise vorbildhaft bewertet. (Quelle: Süddeutsche Zeitung).
Der Landbote berichtet, dass Meloni trotz juristischer Niederlagen an den Lagern in Albanien festhalten will und einen Streit mit der Justiz riskiert. (Quelle: Landbote).
Radio Erft berichtet, dass Meloni trotz einer Niederlage vor Gericht an ihren Plänen festhält und die Asylprüfung außerhalb der EU nachjustieren möchte. (Quelle: Radio Erft).
beck-aktuell berichtet, dass Meloni trotz eines Gerichtsurteils an den Plänen für Flüchtlingslager in Albanien festhält. (Quelle: beck-aktuell).
Die Süddeutsche Zeitung berichtet zudem, dass Meloni die Albanien-Lager gegen die Justiz durchsetzen will. (Quelle: Süddeutsche Zeitung).