Ein 22-jähriger Mann ist vom Landgericht Mönchengladbach wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde der Mann für schuldig befunden, am 19. April einen Mietwagen als Mordwaffe eingesetzt und damit einen 33-jährigen Fußgänger getötet zu haben. Die Richter folgten der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sahen die Mordmerkmale der Heimtücke erfüllt. Die Einlassung des Angeklagten, er habe das Opfer nicht töten wollen, überzeugte das Gericht nicht. (Zeit Online, 13. November 2024)
Sowohl Täter als auch Opfer stammen aus Albanien. Das genaue Motiv für die Tat konnte im Laufe des Prozesses nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Zusammenhang mit Drogengeschäften. Der Angeklagte selbst gab an, es sei einem Streit um Geld vorausgegangen.
Nach der Tat flüchtete der 22-Jährige mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort. Auf der Flucht verursachte er jedoch einen Unfall, der zu seiner Festnahme führte. Ein 20-jähriger Beifahrer, der zunächst ebenfalls als Mittäter angeklagt war, wurde freigesprochen. Er hatte ausgesagt, erst an seinem ersten Tag in Deutschland gewesen zu sein und bei dem Angeklagten übernachten zu wollen. Von dessen Mordabsichten habe er nichts gewusst.
Der Verurteilte behauptete vor Gericht, das Opfer habe ihn und seine Familie zuvor massiv bedroht und Tausende Euro gefordert. Da er sich illegal in Deutschland aufgehalten habe, habe er sich nicht an die Polizei wenden können. Am Tattag sei der 33-Jährige dann mit einem Begleiter auf ihn zugekommen. Aus Todesangst habe er Gas gegeben und sei auf die beiden Männer zugerast.
Die Beweislage sprach jedoch gegen die Darstellung des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Martin Alberring betonte, der Angriff sei von hinten erfolgt und das Opfer sei „arg- und wehrlos“ gewesen. Andernfalls wäre es ausgewichen. Der Richter stellte die Glaubwürdigkeit des Angeklagten infrage: „Wenn sie so eine Angst hatten, warum fahren sie an dem Tag mit dem Mietwagen von Düsseldorf nach Mönchengladbach, statt woanders hin zu fliehen?“ Die Aussage des Angeklagten, sich verfolgt gefühlt zu haben, bezeichnete er als absurd.
Der Begleiter des Opfers, der bei dem Angriff nur leicht am Arm verletzt wurde, verschwand nach dem Vorfall und stand als Zeuge nicht zur Verfügung. Der Verteidiger des 22-Jährigen, Michael Heller, hatte auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Er kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.
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