Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwoch auf einem Verzögerungsstreifen der Autobahn A81 bei Freiburg. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, fuhr ein Lastwagen auf mehrere stehende Fahrzeuge auf. Dabei wurden zwei Personen schwer und vier weitere leicht verletzt. (Quelle: ZEIT ONLINE)
Der Unfall ereignete sich an einer Abfahrt auf einem Verzögerungsstreifen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei übersah der 58-jährige LKW-Fahrer, dass die vor ihm befindlichen Fahrzeuge zum Stehen gekommen waren. Durch die Wucht des Aufpralls schob der Lastwagen insgesamt vier Autos ineinander. (Quelle: Stern)
Unter den Verletzten befinden sich ein 32-jähriger Mann sowie zwei Frauen im Alter von 54 und 80 Jahren, die leichte Verletzungen erlitten. Auch der LKW-Fahrer selbst wurde leicht verletzt. Zwei weitere Frauen, 40 und 26 Jahre alt, erlitten schwere Verletzungen. Alle Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. (Quelle: n-tv)
Die genaue Unfallursache ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei hat den Unfallort weiträumig abgesperrt und die Unfallaufnahme eingeleitet. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Sperrung des Verzögerungsstreifens führte zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Unfallstelle.
Die rechtliche Situation bei Unfällen auf Verzögerungsstreifen ist komplex. So ist gemäß § 7a StVO das Halten auf Verzögerungsstreifen grundsätzlich verboten, es sei denn, es besteht eine zwingende Notwendigkeit. (Quelle: Rodorf.de) Ob im vorliegenden Fall eine solche Notwendigkeit gegeben war, müssen die Ermittlungen klären. Zudem stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht des LKW-Fahrers. (Quelle: Landesrecht BW Bürgerservice) Gemäß § 1 StVO hat jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht, sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auch die Frage des Rechtsüberholens auf dem Verzögerungsstreifen spielt möglicherweise eine Rolle. Während auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden darf als auf den durchgehenden Fahrstreifen, ist dies auf Ausfädelungsstreifen verboten. (Quelle: Bussgeldkatalog.net) Nur bei stockendem oder stehendem Verkehr darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden. Ob diese Bedingungen zum Unfallzeitpunkt vorlagen, ist ebenfalls Teil der polizeilichen Untersuchungen.
Der Unfall unterstreicht einmal mehr die Gefahren, die von Unfällen auf Autobahnen und insbesondere auf Verzögerungsstreifen ausgehen. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sind unerlässlich, um solche tragischen Ereignisse zu vermeiden.