Der rheinland-pfälzische Landtag plant eine fraktionsübergreifende Neugestaltung des befriedeten Bezirks um das Parlamentsgebäude in Mainz. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll das nahegelegene Abgeordnetenhaus, in dem sich die Büros der Parlamentarier befinden und Ausschusssitzungen stattfinden, künftig in den Bezirk einbezogen werden. Diese Information wurde auch von der Zeit am 13. November 2024 veröffentlicht (https://www.zeit.de/news/2024-11/13/befriedeter-bezirk-um-landtag-soll-geaendert-werden).
Im Gegenzug soll das Rheinufer, das bisher Teil des befriedeten Bezirks war, aus diesem herausgenommen werden. Die Gesamtgröße des Bezirks soll dadurch unverändert bleiben. Der CDU-Abgeordnete Martin Brandl betonte laut dpa, dass das Recht auf freie Ausübung des Demonstrationsrechts auch in unmittelbarer Nähe des Landtags erhalten bleibe. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller, stellte klar, dass Demonstrationen innerhalb des Bezirks nicht grundsätzlich verboten seien. Der Zweck des befriedeten Bezirks bestehe darin, prüfen zu können, ob eine Veranstaltung die Arbeitsfähigkeit des Landtages beeinträchtigen könnte, so Haller gegenüber der dpa.
Der befriedete Bezirk dient dem Schutz der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Durch die Einbeziehung des Abgeordnetenhauses wird dieser Schutz auf die Arbeitsräume und Sitzungssäle der Abgeordneten ausgeweitet. Gleichzeitig wird durch die Herausnahme des Rheinufers das Demonstrationsrecht gestärkt. Die Neuregelung soll somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des Parlamentsbetriebs und der Versammlungsfreiheit gewährleisten.
Nach der ersten Beratung im Plenum wurde der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen. Dort wird er nun weiter diskutiert und gegebenenfalls modifiziert. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen der Rechtsausschuss vorschlagen wird und wann das endgültige Gesetz verabschiedet werden kann. Die Zeit berichtete ebenfalls über die Überweisung an den Rechtsausschuss.
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt ist. Befriedete Bezirke stellen eine Einschränkung dieses Rechts dar. Sie sind jedoch zulässig, um die Funktionsfähigkeit wichtiger staatlicher Institutionen zu gewährleisten. Die Neuregelung des befriedeten Bezirks um den rheinland-pfälzischen Landtag zielt darauf ab, diese Einschränkung auf das notwendige Maß zu beschränken und gleichzeitig den Schutz des Parlaments zu verbessern. Ähnliche Regelungen existieren auch für andere Parlamente, wie beispielsweise den Bundestag (https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/befriedeter-bezirk-854938). Dort ist ebenfalls geregelt, dass Demonstrationen im befriedeten Bezirk nur dann verboten werden können, wenn sie die Arbeit des Parlaments beeinträchtigen.
Die geplante Neuregelung des befriedeten Bezirks um den rheinland-pfälzischen Landtag ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse des Parlaments und zur Stärkung des Demonstrationsrechts. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Neuregelung in der Praxis bewähren wird und ob sie zu einem besseren Ausgleich zwischen den Interessen des Parlaments und der Öffentlichkeit führt. Auch Medien wie der Stern und der Trierische Volksfreund berichteten über die geplante Änderung (Stern, Volksfreund).
Quellen:
- Zeit Online - Stern - Trierischer Volksfreund - Echo Online - n-tv - Bayerischer Landtag - Deutscher Bundestag - dpa