Die EU-Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Beteiligung von Bund und Land Niedersachsen an der Meyer Werft geäußert und damit den Weg für die Verstaatlichung frei gemacht. Der Fokus des Vorhabens liege "primär auf dem Bau und Verkauf von Kreuzfahrtschiffen", so die Begründung der Kommission laut einem Bericht der ZEIT online vom 5. Dezember 2024, der sich wiederum auf die dpa beruft.
Bund und Land investieren jeweils 200 Millionen Euro und übernehmen damit zusammen 80,73 Prozent der Anteile der Meyer Werft in Papenburg und der Neptun Werft in Rostock. Zusätzlich wird ein Kreditrahmen von 2,6 Milliarden Euro bereitgestellt, der zu 80 Prozent durch eine Bürgschaft abgesichert ist. Die verbleibenden 20 Prozent des Kreditrisikos werden von den beteiligten Banken getragen. Diese Informationen wurden ebenfalls von der dpa verbreitet und unter anderem von der Süddeutschen Zeitung am 5. Dezember 2024 veröffentlicht.
Die Zustimmung der EU-Kommission stellt den entscheidenden Schritt zur Rettung der Werft dar, wie die NOZ am 5. Dezember 2024 berichtete. Bereits im September hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Meyer Werft als systemrelevant für die maritime Wirtschaft mit Tausenden von Arbeitsplätzen bezeichnet und auf ihre potenzielle Bedeutung für die Energiewende hingewiesen. Ähnliche Aussagen wurden, laut Mindener Tageblatt vom 5. Dezember 2024, auch von anderen Medien verbreitet.
Die NWZ online berichtete am 5. Dezember 2024, dass die EU-Kommission ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit zur Rettung der krisengeschüttelten Werft begründet. Die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land sei unerlässlich für deren Stabilisierung.
Quellen: