2.12.2024
Inklusion am Arbeitsmarkt Sachsens Rückstand bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Sachsen hinkt bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hinterher

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen fordert sächsische Unternehmen eindringlich auf, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der DGB-Landesvorsitzende Markus Schlimbach kritisierte laut einem Bericht der Zeit vom 2. Dezember 2024 den sächsischen Arbeitsmarkt als "exklusiv statt inklusiv". Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen liegt in Sachsen lediglich bei 4,0 Prozent und verfehlt damit die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent. Gerade angesichts des Fachkräftemangels sollten Arbeitgeber verstärkt auf die meist gut qualifizierten schwerbehinderten Menschen setzen, argumentiert der DGB.

Der DGB weist darauf hin, dass nur 3,4 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und 5,9 Prozent im öffentlichen Dienst schwerbehindert sind. Wie die Süddeutsche Zeitung am 2. Dezember 2024 ebenfalls berichtete, appellierte Schlimbach an die Unternehmen, ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht stärker nachzukommen und die Inklusion in der dualen Ausbildung zu fördern. Er verwies auf die vorhandenen Unterstützungsangebote für Arbeitgeber, darunter Lohnkostenzuschüsse, finanzielle Hilfen für die Arbeitsplatzausstattung und betriebliche Begleitung. Trotz dieser Fördermöglichkeiten halten sich viele Unternehmen zurück. Der DGB sieht daher die Notwendigkeit, den Druck auf die Arbeitgeber zu verstärken.

Das im Teil 3 des SGB IX verankerte Schwerbehindertenrecht soll die Benachteiligung behinderter Menschen im Arbeitsleben ausgleichen. Es beinhaltet Regelungen zum Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und zur Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Der SBV InfoBrief des Bildungswerks ver.di in Niedersachsen vom November 2022 unterstreicht die wichtige Rolle der Schwerbehindertenvertretungen bei der Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer. Besonders Information und Vernetzung seien für die effektive Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen entscheidend.

Der DGB-Gesetzentwurf für eine zeitgemäße Betriebsverfassung, vorgestellt im Magazin Mitbestimmung (Ausgabe 02/2022), sieht unter anderem eine Stärkung der Mitbestimmung bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung vor. Dadurch sollen die Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer besser berücksichtigt und ihre Integration in den Arbeitsmarkt vorangebracht werden.

Quellen: - Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-12/02/dgb-sieht-nachholbedarf-bei-beschaeftigung-schwerbehinderter - Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialpolitik-dgb-sieht-nachholbedarf-bei-beschaeftigung-schwerbehinderter-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241202-930-305948 - Bildungswerk ver.di in Niedersachsen: https://www.bw-verdi.de/angebote/br/pr/jav/sbv/know-how/fuer-sbven/sbv-infobrief/november-2022-nr-40/ - Magazin Mitbestimmung: https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-so-ware-es-zeitgemass-40571.htm - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html - lomazoma.com: https://lomazoma.com/sozialpolitik-der-dgb-sieht-nachholbedarf-bei-der-beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen/
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