28.2.2025
Niedrigere Renten im März 2025 durch höhere Krankenkassenbeiträge
Krankenkassenbeiträge für Rentner ab März 2025

Krankenkassenbeiträge für Rentner ab März 2025

Ab März 2025 müssen sich viele Rentnerinnen und Rentner auf eine Anpassung ihrer Rentenzahlungen einstellen. Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, wirkt sich die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Erhöhung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen erst mit der Rentenzahlung im März aus. Dies bedeutet, dass Rentner im März eine geringere Rente überwiesen bekommen. Wie die FAZ erläutert, fallen die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich aus.

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass diese zeitversetzte Berücksichtigung von Beitragsänderungen für versicherungspflichtige Rentner gesetzlich vorgeschrieben ist. Änderungen des Beitragssatzes, sowohl Senkungen als auch Erhöhungen, werden somit immer erst zwei Monate später wirksam. Der SoVD präzisiert, dass die Rentenversicherung analog zum Arbeitgeberanteil bei Berufstätigen die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt und direkt an die Krankenkasse weiterleitet.

Wie t-online berichtet, betrifft die verzögerte Anpassung nur die pflichtversicherten Rentner. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung mussten die erhöhten Beiträge bereits ab Januar zahlen. Der MDR ergänzt, dass der Anteil der freiwillig versicherten Rentner gering ist und nennt als Beispiele die TK mit 2,5 Prozent, Barmer und DAK mit 2 Prozent sowie die AOK Plus mit nur 0,57 Prozent im Jahr 2024. Für die Pflichtversicherung in der GKV als Rentenbezieher müssen 90 Prozent der zweiten Erwerbshälfte mit Vorversicherungszeiten abgedeckt sein. Freiwillig Versicherte müssen Beiträge auf alle Einkommensarten, inklusive Kapitalerträge, zahlen.

Biallo weist darauf hin, dass Rentner, die von der Beitragserhöhung betroffen sind, ein Sonderkündigungsrecht haben und ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln können. Zusätzlich erwähnt Biallo die Bekanntgabe der Rentenerhöhung Ende März, die ab 1. Juli 2025 gilt.

Die Information über die geänderte Rentenhöhe erfolgt in der Regel über den Kontoauszug. Schriftliche Bescheide werden laut der Deutschen Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen versendet, beispielsweise bei abgetrennten Zahlungen aufgrund von Pfändungen oder wenn Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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