Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz betrachtet die Arbeit der Landespolizeibeauftragten als eine indirekte Unterstützung ihrer eigenen Bemühungen. GdP-Landeschefin Steffi Loth erklärte gegenüber der dpa (27. November 2024) in Mainz, dass es zwar keine direkte Kooperation zwischen Gewerkschaft und Polizeibeauftragter gebe, die Themenfelder der Beauftragten jedoch oft deckungsgleich mit den Forderungen der GdP seien.
Als Beispiele nannte Loth unter anderem die Ausstattung aller Einsatzkräfte mit Einsatzhelmen, Verfahren zum Ländertausch, die freie Heilfürsorge und Beförderungen in Einzelfällen. Besonders die auf der Webseite der Polizeibeauftragten veröffentlichte Petition zur Erhöhung der Polizeizulage hob Loth hervor. Laut "Zeit" (27. November 2024) erreichte diese Petition Ende 2022 so viele Unterschriften, dass sich sowohl der Petitionsausschuss als auch der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags mit dem Thema befassen mussten. Die Polizeizulage wurde daraufhin auf 180 Euro angehoben.
Rheinland-Pfalz führte das Amt des Bürgerbeauftragten 1974 als erstes Bundesland ein. Seit 2014 ist der Bürgerbeauftragte auch für die Landespolizei zuständig. Barbara Schleicher-Rothmund hat dieses Amt seit April 2018 inne. Am Mittwoch wird das zehnjährige Jubiläum dieser Institution mit einem Festakt in Anwesenheit von Innenminister Michael Ebling (SPD) gefeiert.
Schleicher-Rothmunds letzter Tätigkeitsbericht zeigt, dass Bürger sich vorwiegend über das Verhalten von Polizisten im Einsatz, Maßnahmen bei Ermittlungen und vermeintliche Untätigkeit der Polizei beschweren. Polizisten wenden sich an die Beauftragte hauptsächlich wegen Versetzungen, Beihilferegelungen und dem Verhalten von Vorgesetzten. Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Polizeibeauftragten ist die Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte, sich mit Problemen an sie zu wenden, ohne ihren Arbeitgeber zuvor informieren zu müssen. Wie dpa berichtet, sieht Schleicher-Rothmund ihre Aufgabe darin, Konflikte durch Gespräche zu lösen und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Die GdP betrachtet die Arbeit der Polizeibeauftragten als wichtige Ergänzung ihrer eigenen Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stärkung der Polizei. Die unabhängige Bearbeitung von Beschwerden und die Vermittlung in Konflikten durch die Beauftragte tragen zur Stärkung des Vertrauens in die Polizei und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Polizistinnen und Polizisten bei.