Vor dem Amtsgericht Pforzheim läuft aktuell ein Verfahren gegen einen 32-jährigen Prediger der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW). Dem Mann wird Volksverhetzung vorgeworfen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Im Zentrum der Verhandlung steht ein Video einer Predigt, dessen Echtheit vom Verteidiger allerdings angezweifelt wird. Laut einem Online-Bericht der Zeit vom 5. Dezember 2024 stimmen Ton und Bild des Videos nicht überein. Die Verteidigung beantragte daher die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Ob es zu einem Urteil kommt, ist momentan offen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in dem Video zu Gewalt gegen Homosexuelle aufgerufen zu haben und fordert eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro. Der Verteidiger argumentiert dagegen, die Äußerungen seines Mandanten seien vom Grundgesetz und der Religionsfreiheit gedeckt. Er plädiert auf Einstellung des Verfahrens, was die Staatsanwaltschaft ablehnt. Der Angeklagte selbst blieb auch dem zweiten Verhandlungstag fern.
Die BKZW wird seit Mai 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und dem Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet. Gemäß Verfassungsschutzbericht liegt der ideologische Schwerpunkt der Kirche auf der massiven Diffamierung von Homosexuellen, die offen in öffentlich zugänglichen Reden verbreitet wird. Auch der Stern berichtete am 5. Dezember 2024 über den Prozess und die Beobachtung der BKZW durch den Verfassungsschutz.
Die Augsburger Allgemeine meldete am 5. Dezember 2024, dass sich der Prozess um die Frage der Strafbarkeit der Äußerungen des Predigers dreht. Die Zeitung zitiert den Anwalt, der die Aussagen mit dem Grundgesetz und der Religionsfreiheit begründet.
Die Badische Zeitung berichtete am selben Tag ebenfalls über den Prozess in Pforzheim, neben weiteren Ereignissen in Baden-Württemberg. Die Zeitung hebt die Bedeutung des Videos für das Verfahren und die unterschiedlichen Interpretationen der Aussagen durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hervor.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bietet auf seiner Website einen Ratgeber zu den Themen Beleidigung, Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung an. Dort werden die einzelnen Tatbestände erläutert und Hinweise zum Ablauf eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegeben. Der Ratgeber bezieht sich zwar nicht direkt auf den Fall in Pforzheim, bietet aber allgemeine Informationen zu den relevanten Rechtsfragen.
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