19.10.2024
Rechtliche Auseinandersetzung um öffentliche Äußerungen von Jérôme Boateng

Ex-Nationalspieler: Aussagen über Ex-Partnerin - Urteil im Prozess gegen Boateng

Der Prozess um die Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt hat in den letzten Wochen erneut für Aufsehen gesorgt. Das Berliner Kammergericht prüft derzeit eine Unterlassungsklage, die von der Mutter des verstorbenen Models eingereicht wurde. Diese Klage bezieht sich auf mehrere Aussagen, die Boateng in einem Interview gemacht hat, nachdem sich das Paar getrennt hatte.

Das Berliner Landgericht hatte Boateng bereits im November 2022 in erster Instanz untersagt, eine bestimmte Äußerung über Lenhardt zu wiederholen. Die Klägerin argumentiert, dass die Aussagen des ehemaligen Fußballspielers das Lebensbild ihrer Tochter verfälschen und ihrer Ehre schaden. Die Klage umfasst insgesamt sechs Aussagen, die Boateng in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung gemacht hat. In diesem Interview sprach er unter anderem über Konflikte in der Beziehung und äußerte sich zu angeblichen Alkoholproblemen von Lenhardt.

Die Mutter von Kasia Lenhardt, die im Februar 2021 verstorben ist, sieht in den Äußerungen eine Verfälschung des Lebensbildes ihrer Tochter. Ihr Anwalt, Markus Hennig, erklärte, dass es ihr darum gehe, die Verbreitung von Unwahrheiten zu unterbinden. Boatengs Anwältin, Stephanie Vendt, betonte hingegen, dass der Fußballspieler die Aussagen bedauere und nicht beabsichtige, sie zu wiederholen. Sie äußerte zudem die Bereitschaft, einen Vergleich anzustreben, um die Angelegenheit gütlich zu klären.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht wurde ein Vergleich vorgeschlagen, wonach Boateng eine Unterlassungserklärung abgeben würde, während die Klägerin die Kosten des Verfahrens übernehmen müsste. Diese Einigung kam jedoch nicht zustande, und das Gericht wird nun ein Urteil fällen. Richter Oliver Elzer äußerte während der Verhandlung Zweifel am Erfolg der Klage und wies darauf hin, dass es im Rahmen des postmortalen Persönlichkeitsrechts schwer sei, eine Klage durchzusetzen, es sei denn, es lägen „grobe Verletzungen“ vor.

Kasia Lenhardt war 2012 Finalistin bei „Germany's Next Topmodel“ und hatte eine Beziehung zu Boateng, die kurz vor der Veröffentlichung des besagten Interviews endete. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie bekannt, dass sie tot aufgefunden wurde. Die Polizei bestätigte, dass es keine Anzeichen für Fremdeinwirkung gab. Diese tragischen Umstände werfen einen Schatten auf den laufenden Prozess und die damit verbundenen Äußerungen.

Boateng, der in der Vergangenheit bereits wegen anderer rechtlicher Probleme in den Schlagzeilen war, sieht sich nun mit den Konsequenzen seiner öffentlichen Äußerungen konfrontiert. Ein Sprecher des Sportlers bezeichnete das Interview als „Riesen-Fehler“ und erklärte, dass es im Kontext eines Sorgerechtsstreits entstanden sei. Boateng habe sich bei der Familie von Lenhardt entschuldigt und betont, dass der Gerichtssaal nicht der richtige Ort für eine Aufarbeitung sei.

In einem weiteren rechtlichen Kontext wurde Boateng im Juli 2024 wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht München I verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro, die unter Vorbehalt steht. Das Urteil könnte jedoch nur wirksam werden, sollte Boateng gegen die Auflagen verstoßen.

Die laufenden Verfahren und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen zeigen, wie komplex die Thematik um persönliche Beziehungen und deren öffentliche Wahrnehmung ist. Die kommenden Entscheidungen des Gerichts könnten nicht nur für Boateng, sondern auch für die Familie von Kasia Lenhardt weitreichende Konsequenzen haben.

Die Berichterstattung über diesen Fall wird weiterhin aufmerksam verfolgt, da sie nicht nur die rechtlichen Aspekte beleuchtet, sondern auch die emotionalen und sozialen Implikationen, die mit dem Verlust eines geliebten Menschen und den damit verbundenen öffentlichen Äußerungen einhergehen.

Quellen: dpa, SZ.de, Tagesspiegel, Radioeins

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