Die Einnahmen aus der Abschöpfung von Vermögenswerten aus Straftaten sind in Hessen deutlich gestiegen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, flossen im Jahr 2023 insgesamt 18,1 Millionen Euro in die Staatskasse und fünf Millionen Euro an Opfer von Straftaten. Bis zum 23. Oktober 2024 stiegen diese Zahlen bereits auf 19,4 Millionen Euro für das Land Hessen und 8,1 Millionen Euro für die Geschädigten an. Das entspricht einem Plus von 4,4 Millionen Euro im Vergleich zum gesamten Vorjahr. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/02/hessische-justiz-schoepft-mehr-vermoegen-bei-straftaten-ab) berichtet, dass das Justizministerium diese positive Entwicklung der „sehr guten“ Arbeit der Staatsanwaltschaften zuschreibt.
Mit der Vermögensabschöpfung soll Kriminellen der finanzielle Vorteil ihrer Taten genommen werden. Das Justizministerium betont: „Straftaten dürfen sich wirtschaftlich nicht lohnen.“ Die Maßnahmen reichen von der Beschlagnahmung von Gegenständen während der Ermittlungen über Vermögensarreste bis hin zu Notverkäufen. Laut Ministerium werden auch Luxusgüter, darunter „extravagante Sportwagen“, eingezogen. Rechtspfleger können beschlagnahmte Güter öffentlich versteigern, um die Staatskasse aufzufüllen.
Neben Strafverfolgung und Kriminalprävention bildet die Vermögensabschöpfung die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung. Die Gelder fließen in den Landeshaushalt und dienen der Finanzierung aller Ausgaben. Ein Teil der Einnahmen wird auch zur Entschädigung der Opfer verwendet.
Die rechtlichen Grundlagen der Vermögensabschöpfung wurden 2017 reformiert. LTO (https://www.lto.de/recht/justiz/j/vermoegensabschoepfung-straftaten-staatsanwaltschaften-reform-in-der-praxis-bewaehrt) berichtet, dass die Reform die Einziehung von Taterträgen und die Entschädigung der Opfer deutlich vereinfacht hat. Bereits 2021 berichtete das Handelsblatt (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/reform-der-vermoegensabschoepfung-wie-die-bundeslaender-kriminellen-ihre-beute-abnehmen/27922728.html) über die positive Entwicklung der Vermögensabschöpfung in den Bundesländern. Die Gießener Allgemeine Zeitung (https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/millionensummen-durch-vermoegensabschoepfung-12339604.html) berichtete 2019 von einem erheblichen Anstieg der sichergestellten Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr.
Trotz der positiven Entwicklungen bestehen weiterhin Herausforderungen. So berichtete t-online (https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_85855332/reichtum-aus-straftaten-polizei-gewerkschaft-sieht-probleme-bei-vermoegensabschoepfung.html) im Jahr 2019, dass die Polizei-Gewerkschaft Probleme bei der Umsetzung der Vermögensabschöpfung sieht. Auch die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-05/04/justiz-schoepft-mehr-vermoegen-von-kriminellen-ab) berichtete im Mai 2024 über die steigenden Zahlen der Vermögensabschöpfung und die damit verbundenen Schwierigkeiten im Umgang mit Kryptowährungen. Ein weiterer von LTO (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3str211-20-einziehung-tatertraege-mittelsmann-vermoegen-straftaten) thematisierter Aspekt ist die Frage der Einziehung von Taterträgen auch bei Mittelsmännern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://justizministerium.hessen.de/presse/mehr-als-181-millionen-euro-gehen-an-hessischen-fiskus-zurueck