Rheinland-Pfalz plant eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), um die Finanzierung touristischer Angebote zu flexibilisieren und die regionale Zusammenarbeit zu stärken. Wie die Zeit unter Berufung auf die dpa berichtet, soll dies den Gemeinden ermöglichen, Einnahmen aus Tourismus- und Gästebeiträgen für eine größere Region zu verwenden und nicht nur auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt zu sein.
Hintergrund der geplanten Änderung ist der Wunsch, den Tourismus in Rheinland-Pfalz, der laut Zeit Online jährlich Milliardenumsätze generiert und in vielen strukturschwachen Regionen der Hauptarbeitgeber ist, zu fördern. Bisher konnten Gemeinden die Einnahmen aus Tourismus- und Gästebeiträgen nur für Einrichtungen und Veranstaltungen innerhalb ihrer eigenen Grenzen verwenden. Dies wird von vielen Touristikern als Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Regionen in Deutschland empfunden, wie die dpa-Meldung in der Zeit hervorhebt.
Als positives Beispiel wird die KONUS-Gästekarte im Schwarzwald genannt, die Touristen in teilnehmenden Gemeinden die kostenlose Nutzung des ÖPNV ermöglicht. Ähnliche Modelle sollen durch die Gesetzesänderung auch in Rheinland-Pfalz möglich werden. Zusätzlich soll die Verwendung der Gelder für Tourismuswerbung erlaubt werden, was bisher ebenfalls nicht möglich war.
Wie die Zeit erläutert, sind Tourismusbeiträge eine Pflichtabgabe für Gastgeber, Unternehmen und Handwerksbetriebe in touristischen Regionen, während Gästebeiträge von den Touristen selbst über die Beherbergungsbetriebe entrichtet werden. Beide Abgaben müssen an die Gemeinde abgeführt werden. Die Geschäftsführerin des Tourismuszweckverbands Moselregion Traben-Trarbach - Kröv, Wiebke Pfitzmann, betont die Dringlichkeit der Gesetzesänderung, wie die dpa-Meldung in der Zeit zitiert. Gäste der Region nutzen gerne den Mosel-Radweg und den ÖPNV für Ausflüge, was durch die Änderung erleichtert werden soll.
Im Jahr 2022 erhoben laut Zeit Online, basierend auf Angaben des Innenministeriums, 142 Gemeinden Tourismusbeiträge und 35 Gemeinden Gästebeiträge oder Kurtaxe. Die Einnahmen betrugen rund 8,5 Millionen Euro aus Tourismusbeiträgen und mehr als 3,6 Millionen Euro aus Gästebeiträgen. Gabriele Flach, Vorsitzende des Tourismus- und Heilbäderverbands in Rheinland-Pfalz, hofft, dass durch die neuen Möglichkeiten mehr Gemeinden diese Finanzierungsinstrumente nutzen werden, wie die Zeit berichtet.
Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Kosten für Touristen haben. Am Beispiel des Tourismuszweckverbands Moselregion Traben-Trarbach - Kröv wird der Gastbeitrag von 1,40 Euro auf 2,00 Euro erhöht, um die Integration des ÖPNV zu finanzieren, wie Geschäftsführerin Pfitzmann laut der Zeit ankündigte.
Mehr Investitionen in den Tourismus und ein Abbau des "Kirchturmdenkens" werden von Branchenvertretern gefordert, wie im Artikel der Zeit erwähnt wird. Der Geschäftsführer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Stefan Zindler, betonte die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor mit Bruttoumsätzen von 8,2 Milliarden Euro pro Jahr. Für 2023 wurden rund 8,5 Millionen Gäste und 22,2 Millionen Übernachtungen in Rheinland-Pfalz gezählt, mit einem erwarteten moderaten Zuwachs. Der Landtag berät die Gesetzesänderung, die von verschiedenen Verbänden, darunter der Tourismus- und Heilbäderverband, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, unterstützt wird.
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