September 27, 2024
Sicherheitsdebatte um Faesers umstrittenes Maßnahmenpaket

Innere Sicherheit: Faesers Sicherheitspaket in der Kritik

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht sich nach dem 발표 ihres Sicherheitspakets, das als Reaktion auf den Messerangriff in Solingen vorgelegt wurde, massiver Kritik ausgesetzt. Experten und Politiker aus allen drei Regierungsparteien äußern Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit, der technischen Umsetzbarkeit und der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen.

Das Sicherheitspaket, das unter anderem Messerverbote, erweiterte Befugnisse für die Polizei bei der Nutzung biometrischer Daten und Gesichtserkennungsprogrammen sowie die Streichung von Sozialleistungen für Asylbewerber vorsieht, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach einem Ausreisebescheid ausreisen, sorgt für heftige Debatten.

Besonders umstritten ist die geplante Befugnis der Polizei, zur Verbrechensbekämpfung biometrische Daten und Gesichtserkennungsprogramme einzusetzen. So sollen Daten von Tatverdächtigen künftig mit Stimmen, Fotos oder Videos in sozialen Netzwerken abgeglichen werden können. Auch die Ermittlung von Zeugen von Straftaten und die Erfassung von Daten Unbeteiligter sollen auf diese Weise ermöglicht werden.

„Bisher ist nicht klar, wie der Abgleich biometrischer Daten technisch umsetzbar sein soll. Es gibt dafür kein Verfahren“, kritisierte die SPD-Digitalexpertin Anna Kassautzki gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Ohne Künstliche Intelligenz (KI) sei ein Abgleich großer Datenmengen – etwa nach einer Straftat auf einem Volksfest – nicht möglich. Die KI-Verordnung verbiete jedoch das „Inverkehrbringen“ und die ziellose Verwendung und Speicherung biometrischer Daten. Die Anlage einer Datenbank, mit der die Polizei biometrische Informationen abgleichen könnte, sei untersagt. Die Alternative, das gesamte Internet nach verdächtigen Personen zu durchsuchen, hielten IT-Experten im Innenausschuss für technisch nicht machbar. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, warnte vor klaren Grundrechtsverstößen.

Auch die geplante Streichung von Sozialleistungen für Asylbewerber, die nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt eines Ausreisebescheids Deutschland verlassen haben, stößt auf Widerstand. Kritiker, darunter der Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Philipp Wittmann, verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach für Asylbewerber das Existenzminimum gesichert bleiben müsse. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert die Pläne: Würden ausreisepflichtige Asylbewerber nach zwei Wochen aus der Unterkunft geworfen und ihnen gleichzeitig die Existenzgrundlage entzogen, drohten „Obdachlosigkeit und Verelendung“, warnte die Hamburger Richterin Sarah Lincoln im Innenausschuss.

Die Grünen äußerten Bedenken hinsichtlich der Situation von Asylbewerbern, die in andere EU-Staaten abgeschoben oder überstellt werden. „Wir können nicht Leuten die Leistungen unter das Existenzminimum kürzen, wenn nicht tatsächlich sichergestellt ist, dass sie in einem anderen EU-Land ausreichende Sozialleistungen und ein geordnetes Verfahren bekommen. Das wäre grundgesetzwidrig“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg.

Das Innenministerium will die zahlreichen Einwände nun prüfen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form das Sicherheitspaket Gesetz wird.

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