October 5, 2024
Soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz: Ein Schritt zur Stärkung der Demokratie

Mehr Mitentscheidung: Wahlbeauftragter für Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, setzt sich für eine Stärkung der Demokratie und eine Stabilisierung der Sozialsysteme ein. Zu diesem Zweck fordert er eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz. „Einfach so weiterzumachen, wie bisher - das geht nicht“, erklärte Weiß, der nach seiner langjährigen Tätigkeit als CDU-Bundestagsabgeordneter das Amt des Bundeswahlbeauftragten übernommen hat. Dies berichtet die Zeit.

Konkret strebt Weiß einen Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung an. Davon wären die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung betroffen.

Mehr Mitsprache für Versicherte gefordert

Zusätzlich fordert Weiß ein stärkeres Mitspracherecht der Versicherten in Bezug auf Leistungen und Beitragszahlungen. Bei den letzten Sozialwahlen im Jahr 2023 waren rund 52 Millionen Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag jedoch nur bei etwa 20 Prozent. Im Vergleich zu den Sozialwahlen 2017 bedeutet dies einen Rückgang um fast acht Prozentpunkte.

Potenzial für „interessante Wahlkämpfe“

Die Autoren des kürzlich veröffentlichten Abschlussberichts zu den vergangenen Sozialwahlen sehen in den Belangen der Sozialversicherung das Potenzial für „interessante Wahlkämpfe“. Sie stellen die Frage in den Raum, ob die Wähler die Wahl zwischen geringeren Leistungen, Selbstbehalten, einer begrenzten Auswahl an Leistungserbringern und gleichzeitig geringeren Beitragszahlungen haben sollten. Aktuell entscheide über all dies jedoch in der Regel der Gesetzgeber.

Quelle: dpa

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