23.10.2024
Städtetag RheinlandPfalz fordert Landesunterstützung bei Ganztagsbetreuung

Städtetag Rheinland-Pfalz fordert Unterstützung bei Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule ab August 2026 stellt Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen. Der Städtetag fordert daher finanzielle Unterstützung vom Land, um den Anspruch reibungslos umsetzen zu können.

Wie die geschäftsführende Direktorin des Städtetags, Lisa Diener, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mitteilte, habe man Konnexität von der Landesregierung eingefordert, da der Rechtsanspruch eine neue Aufgabe für die Kommunen darstelle. Dieser Forderung sei jedoch nicht entsprochen worden. «Es kann nicht sein, dass das Land im Bundesrat der neuen Aufgabe für die Kommunen zustimmt und sich dann der Verantwortung dafür entzieht», so Diener, wie die Zeit berichtet.

Die Ablehnung des Landes, sich an den Investitionskosten zu beteiligen, sei mit der Schulbaurichtlinie begründet worden, über die die Schulträger finanziert würden. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfordere jedoch nicht nur bauliche Maßnahmen wie neue Mensen, Kantinen und Aufenthaltsräume, sondern sei auch sehr personalintensiv. Zusätzliches Personal für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere in den Ferienzeiten, werde benötigt.

Sollte die Ganztagsbetreuung nicht gewährleistet werden können, drohten den Kommunen laut Städtetag Forderungen nach Schadenersatz seitens der Eltern.

Schrittweise Einführung und Konnexitätsprinzip

Ab August 2026 greift bundesweit der bereits 2021 verankerte Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Beginnend mit der ersten Klassenstufe, wird der Anspruch in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet und gilt ab August 2029 für alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier.

Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2004 das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt. Dieses stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Das Konnexitätsprinzip soll den Kommunen eine zusätzliche, langfristige finanzielle Sicherheit bieten.

Finanzielle Belastung und Blick auf andere Bundesländer

Aktuell würden viele Förderanträge von den Schulen gestellt sowie Investitions- und Bedarfspläne erstellt, berichtete Diener. Der Bund stelle für die baulichen Maßnahmen 70 Prozent der Kosten zur Verfügung, die restlichen 30 Prozent müssten die Kommunen tragen. Das Land Rheinland-Pfalz beteilige sich nicht an den baulichen Investitionen. Die Höhe der Kosten hänge auch davon ab, wie viele Eltern den Anspruch auf Ganztagsbetreuung tatsächlich in Anspruch nehmen.

Die baulichen Maßnahmen könnten sich jedoch Schritt für Schritt entwickeln, da der Rechtsanspruch zunächst nur für die erste Klasse gelte und erst in den Folgejahren auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet werde, erklärte Diener. Die kommunalen Spitzenverbände befänden sich weiterhin im Gespräch mit der Landesregierung und würden dabei auch auf die Vorgehensweise in anderen Bundesländern verweisen. In einigen Bundesländern teilten sich Land und Kommunen den 30-prozentigen Eigenanteil bei den baulichen Maßnahmen.

Herausforderungen und Chancen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte kürzlich die Befürchtung, dass sich der Lehrkräftemangel in den Schulen durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bundesweit erheblich verschärfen könnte. Nach Prognosen der Gewerkschaft werden bis 2030 über 110.000 Lehrkräfte sowie mehrere Hunderttausend Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe fehlen.

Der schrittweise Rechtsanspruch bietet jedoch auch die Chance, die Bildungslandschaft in Deutschland nachhaltig zu stärken.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/23/staedtetag-nimmt-bei-ganztagsbetreuung-land-in-die-pflicht

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