In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Das bedeutet, dass Personen unter 14 Jahren für ihre Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Wie koerperverletzung.com erläutert, gilt ein Kind unter 14 Jahren als schuldunfähig, unabhängig vom Reifegrad. Stattdessen kommen familienrechtliche Maßnahmen des Jugendamts und Familiengerichts in Betracht, die vom Anordnen von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Entziehung des Sorgerechts reichen können.
Ab dem 14. Geburtstag greift das Jugendstrafrecht. Wie Rechtsanwalt Kemal Su ausführt, zielt dieses auf Erziehung und Resozialisierung ab. Es beinhaltet Maßnahmen wie Weisungen, Erziehungshilfen, Sozialstunden, Jugendarrest und in schwerwiegenden Fällen auch Jugendstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Jugendgerichtshilfe spielt dabei eine wichtige Rolle, indem sie das Verfahren begleitet und Empfehlungen für die Resozialisierung gibt.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de) erklärt, dass Jugendliche ab 14 Jahren zwar "teilweise strafmündig" sind, aber erst mit 18 Jahren die volle Strafmündigkeit erreicht wird. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren kann unter Umständen noch das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn der Richter ihre Reife für noch nicht ausreichend entwickelt hält, um nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden.
Die Festlegung der Strafmündigkeitsgrenze auf 14 Jahre ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Wie die RND berichtet, gibt es in anderen Ländern unterschiedliche Regelungen. So liegt die Strafmündigkeit beispielsweise in Irland und den Niederlanden bei zwölf Jahren und in der Schweiz und Frankreich sogar bei zehn Jahren. In Belgien hingegen erst mit 18 Jahren.
Auch in Deutschland gibt es immer wieder Forderungen nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze, insbesondere nach schweren Gewalttaten durch Kinder unter 14 Jahren. Wie aus einem Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (bundestag.de) hervorgeht, wurde diese Grenze bereits 1923 von 12 auf 14 Jahre angehoben. Eine erneute Änderung würde komplexe Anpassungen im Jugendstrafrecht erfordern.
Verwendete Quellen:
https://www.koerperverletzung.com/strafmuendigkeit/
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321203/strafmuendigkeit/
https://kemalsu.de/jugendstrafrecht-folgen-bei-straftaten-mit-14/