Deutschlandweit werden in Sachsen-Anhalt die meisten Enteignungen für Straßenbauprojekte durchgeführt. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/22/enteignungen-sachsen-anhalt-bundesweit-an-der-spitze) berichtet, basierend auf einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, gab es allein im Jahr 2023 in Sachsen-Anhalt 32 Enteignungsverfahren gemäß dem Fernstraßengesetz. Damit liegt das Bundesland deutlich vor Sachsen (28 Verfahren) und Brandenburg (24 Verfahren). Nordrhein-Westfalen folgt mit zwölf Verfahren.
Diese Zahlen setzen einen bereits bestehenden Trend fort. Laut Frankfurter Rundschau (https://www.fr.de/politik/bundesstrasse-enteignung-eigentum-strasse-autobahn-infrastruktur-cdu-sachsen-anhalt-brandenburg-zr-93153898.html) führen Sachsen und Sachsen-Anhalt die Statistik der Enteignungsverfahren seit 2020 an. Zwischen 2020 und 2023 wurden in Sachsen 110 und in Sachsen-Anhalt sogar 122 Verfahren eingeleitet. Die Frankfurter Rundschau hebt hervor, dass diese Verfahren hauptsächlich im Zusammenhang mit Autobahn- und Bundesstraßenprojekten, wie beispielsweise dem Ausbau der A14, stehen.
Das Infrastrukturministerium von Sachsen-Anhalt bestätigte gegenüber der Zeit, dass im laufenden Jahr 2024 sieben Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit Bundesfernstraßen durchgeführt wurden. Zusätzlich laufen drei weitere Verfahren für den Bau von Landesstraßen, unter anderem in Thale-Westerhausen im Landkreis Harz. Die hohe Anzahl an Enteignungen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen begründet ein Ministeriumssprecher mit der regen Bautätigkeit im Straßenbau in diesen Bundesländern. Auch die Mitteldeutsche Zeitung (https://www.mz.de/panorama/enteignungen-sachsen-anhalt-bundesweit-an-der-spitze-3970993) nennt Großprojekte wie die A38 (Harzautobahn) und die A14 Richtung Ostsee als Beispiele.
Ein wichtiger Punkt ist die Entschädigung der enteigneten Eigentümer. Das sachsen-anhaltische Infrastrukturministerium erklärte gegenüber der Zeit, dass in den vor 2024 abgeschlossenen Verfahren keine Entschädigungszahlungen festgelegt werden mussten, da immer einvernehmliche Lösungen gefunden wurden. Bild (https://www.bild.de/politik/inland/enteignung-fuer-strassenbau-566-verfahren-seit-2020-in-deutschland-66812c37ee755b2e7316f557) berichtet, dass bei Enteignungen für den Straßenbau grundsätzlich eine Entschädigung vorgesehen ist, die in der Regel als Geldzahlung, aber auch in Form von Land oder anderen Rechten erfolgen kann. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten ermittelt.
Agrarheute (https://www.agrarheute.com/management/fuer-strassenbau-staat-enteignet-hunderte-landwirten-waldbesitzern-622690) weist darauf hin, dass von Enteignungen für Straßenbauprojekte besonders häufig Landwirte und Waldbesitzer betroffen sind. Seit 2020 wurden bundesweit 566 Enteignungsverfahren, vor allem gegen diese Gruppen, eingeleitet. Der Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen für Enteignungen im Bundesfernstraßengesetz und betont den Unterschied zwischen Enteignung mit Entschädigung und Entzug oder Konfiskation ohne Entschädigung.
Die Linksfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (https://www.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/detail/news/sachsen-anhalt-bundesweit-spitze-bei-enteignungen-doppelmoral-der-cdu/) kritisiert die hohe Zahl der Enteignungen für den Straßenbau im Vergleich zur Nichtanwendung dieses Instruments im Wohnungsbau. Die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern wirft der CDU Doppelmoral vor, da diese Enteignungen für Straßenbauprojekte akzeptiere, die Vergesellschaftung von Wohnraum jedoch ablehne.