19.10.2024
Transparenzgesetz für Kliniken ebnet Weg zu besserer Patientenversorgung
Im langwierigen Ringen um mehr Transparenz bei Klinik-Behandlungen ist eine entscheidende Hürde genommen worden. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde nach intensiven Verhandlungen eine Einigung erzielt. Diese Übereinkunft ebnet den Weg für die Verabschiedung des sogenannten Transparenzgesetzes für Kliniken im Bundesrat, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin mitteilte. Das Transparenzgesetz, welches im November vom Bundesrat vorläufig gestoppt worden war, sieht vor, dass Patientinnen und Patienten zukünftig mittels eines Online-Portals umfassend über die bundesweit rund 1.700 Klinikstandorte informiert werden sollen. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll Aufschluss darüber geben, welche Krankenhäuser welche medizinischen Leistungen anbieten. Angaben zur Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften und zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe sollen ebenfalls abrufbar sein. Ziel ist es, die Qualität und die Sicherheit in der medizinischen Versorgung zu erhöhen und die Entscheidungsfindung für Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Die Inbetriebnahme des Online-Portals ist nach aktuellen Informationen für den 1. Mai geplant. Neben der verbesserten Transparenz beinhaltet das Gesetz auch Regelungen zu einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung der Kliniken. Mit Blick auf eine geplante große Krankenhausreform kündigte Minister Lauterbach einen "Transformationsfonds" an. Dieser soll ab dem Jahr 2025 zur Verfügung stehen und ist mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren angesetzt. Die Kosten des Fonds sollen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Ziel des Fonds ist es, den Strukturwandel im Krankenhaussystem finanziell zu unterstützen und die Häuser auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Der Weg zur Einigung im Vermittlungsausschuss war nicht einfach. Die Länder hatten zuvor Bedenken geäußert und befürchteten, dass das Transparenzgesetz der geplanten großen Reform vorgreifen könnte. Es wurde kritisiert, dass das Gesetz in die Zuständigkeiten der Länder für die Krankenhausplanungen eingreife. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte sich ebenfalls gegen das Transparenzgesetz ausgesprochen. DKG-Chef Gerald Gaß hatte die Länder aufgefordert, dem Gesetz nicht zuzustimmen, da er befürchtete, dass Gesundheitsminister Lauterbach Leistungsgruppen zuweisen und die Kliniken in Level einteilen wolle, ohne die individuellen Verhältnisse in den Kliniken zu kennen. Die positive Resonanz auf die Einigung im Vermittlungsausschuss lässt jedoch hoffen, dass das Transparenzgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Informationslage für Patientinnen und Patienten leisten und gleichzeitig den Weg für die anstehende Krankenhausreform ebnen wird. Zusammenfassend steht das Transparenzgesetz für einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Offenheit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen. Mit der Beschlussfassung im Bundesrat wird nun ein neues Kapitel im deutschen Krankenhaussystem aufgeschlagen, das von Innovation und einer stärkeren Fokussierung auf die Bedürfnisse der Patientenschaft geprägt sein dürfte.
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