Am Samstagvormittag ereignete sich auf der Autobahn 27 in Höhe Achim ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine 45-jährige Autofahrerin schwer verletzt wurde. Wie die Polizei mitteilte, kam die Frau aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und geriet in die Mittelschutzplanke. Der Wagen schleuderte daraufhin gegen die Außenschutzplanke, überschlug sich und blieb schließlich auf dem Dach liegen. Die Fahrerin wurde schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.
Der Unfall führte zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Die A27 musste für die Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten zeitweise voll gesperrt werden, was zu einem Rückstau von mehreren Kilometern führte. Wie die Zeit berichtet, dauerten die Ermittlungen zur Unfallursache am Sonntag noch an.
Neben der Polizei waren auch Rettungskräfte und die Feuerwehr im Einsatz. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle ab und befreite die Fahrerin aus ihrem Fahrzeug. Der schwer beschädigte Pkw musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.
Die Polizei bittet Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben, sich bei der Polizeiinspektion Verden/Osterholz zu melden. Insbesondere Hinweise zum Fahrverhalten der 45-Jährigen vor dem Unfall könnten den Ermittlern helfen, die Unfallursache zu klären.
Der Unfall wirft die Frage auf, ob der Streckenabschnitt auf der A27 bei Achim eine besondere Gefahrenstelle darstellt. In den vergangenen Jahren kam es dort immer wieder zu Unfällen. Die Polizei wird die Unfallstatistik der vergangenen Jahre auswerten, um mögliche Gefahrenstellen zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten und stets aufmerksam zu fahren. Besonders bei nasser Fahrbahn oder schlechten Sichtverhältnissen ist erhöhte Vorsicht geboten. Ablenkungen durch Handys oder Navigationssysteme sollten unbedingt vermieden werden.
Quellen:
- Stern
- t-online
- NDR
- NDR