27.11.2024
Revisionsverfahren Nach Raserunfall Auf A5 Angestrebt

Staatsanwaltschaft geht gegen Bewährungsstrafe für Raser vor

Im Fall des tödlichen Verkehrsunfalls auf der A5 bei Lörrach hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Sie ist mit der verhängten Bewährungsstrafe für den 31-jährigen Fahrer aus Basel nicht einverstanden, wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/27/anklage-will-urteil-nach-raser-unfall-nicht-akzeptieren) berichtet. Der Mann war am vergangenen Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe und Führerscheinentzug verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Angeklagte hatte gestanden, im August 2023 alkoholisiert und mit stark überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Porsche auf das Auto des Opfers aufgefahren zu sein. Der 59-jährige Fahrer des anderen Fahrzeugs verstarb noch am Unfallort. (Quelle: ka-news.de)

Ob die Staatsanwaltschaft Berufung beim Landgericht oder Revision beim Oberlandesgericht einlegt, ist noch offen. Bei einer Berufung würde der Fall komplett neu verhandelt, inklusive erneuter Prüfung von Beweisen und Zeugenaussagen. Eine Revision hingegen beschränkt sich auf die Überprüfung, ob das Amtsgericht Rechtsfehler begangen hat. (Quelle: dpa, Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Dieser Fall reiht sich ein in eine Reihe von Gerichtsverfahren nach Raserunfällen, die die Schwierigkeit der Rechtsfindung in solchen Situationen verdeutlichen. So forderte beispielsweise die Staatsanwaltschaft Augsburg in einem anderen Fall eine mehrjährige Haftstrafe für einen Raser, der auf einem Ikea-Parkplatz einen tödlichen Unfall verursachte. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Auch in Berlin sorgte ein ähnlicher Fall für Aufsehen: Ein Autofahrer, der ein 11-jähriges Mädchen tödlich verletzte, erhielt ebenfalls nur eine Bewährungsstrafe. Der Vater des Opfers kündigte in diesem Fall Berufung an. (Quelle: Berlin-live.de)

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall des Unfalls auf der A5 unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen juristischen Auseinandersetzung mit Raserdelikten und die Suche nach angemessenen Sanktionen.

Quellen:

Weitere
Artikel