1.11.2024
US Sanktionen gegen Schweizer Anwälte wegen Russlandverbindungen

Lücke im Geldwäschegesetz: Amerika sanktioniert zwei Schweizer Anwälte

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat zwei Schweizer Anwälte auf seine Sanktionsliste gesetzt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 01.11.2024 berichtete, wirft die Behörde den beiden Juristen vor, russische Klienten bei der Umgehung von Sanktionen unterstützt zu haben. Konkret sollen sie Firmen und Trusts konstruiert haben, um die Sanktionen zu unterlaufen. Dabei nutzten sie laut OFAC ein Schlupfloch im Schweizer Anti-Geldwäsche-Gesetz.

Die Anwälte Andres Baumgartner und Fabio Libero Delcò von der Kanzlei Dietrich, Baumgartner & Partner in Zürich stehen im Zentrum der Vorwürfe. Sie sollen laut US-Behörden in großem Umfang russische Vermögenswerte verwalten und als wichtige Vermittler für Geschäfte und Geldflüsse für russische Klienten, darunter auch sanktionierte Personen, fungieren. Wie finews.ch am 31.10.2024 berichtete, seien sie Geschäftsführer zahlreicher Unternehmen in russischem Besitz.

Der US-Botschafter in Bern, Scott Miller, hat die Schweiz wiederholt für die bestehende Gesetzeslücke im Geldwäschereigesetz kritisiert, die es Anwälten erlaubt, ohne Sorgfalts- oder Meldepflicht als Nicht-Finanzintermediäre zu agieren. Wie die NZZ am 31.10.2024 berichtete, sieht Miller in der aktuellen Sanktionierung der Anwälte ein erhebliches Reputationsrisiko für den Finanzplatz Schweiz. Er fordert die Schweiz auf, die Lücken im Geldwäschereigesetz zu schließen und die Aufsicht der Finanzindustrie zu verbessern. Die Anwälte selbst bezeichnen sich als "Bauernopfer" in einem geopolitischen Kräftemessen, wie die NZZ am 31.10.2024 ebenfalls berichtete.

Die beiden Anwälte waren bereits 2016 im Zusammenhang mit den Panama Papers in die Schlagzeilen geraten, wie tagesanzeiger.ch am 31.10.2024 berichtete. Damals wurde bekannt, dass sie die Offshore-Geschäfte von Sergei Roldugin, einem engen Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin, abgewickelt hatten. Die Kanzlei Dietrich, Baumgartner & Partner sei auf "reiche Russen" spezialisiert, so der damalige Bericht des "Guardian".

Die Sanktionierung der beiden Anwälte ist Teil einer größeren Aktion des US-Finanzministeriums. Am 31.10.2024 wurden insgesamt 275 Personen und Einrichtungen aus 17 Ländern auf die Sanktionsliste gesetzt, wie die NZZ berichtete. Damit zielen die USA auf Netzwerke, die Russland bei der Umgehung der Sanktionen unterstützen, insbesondere über Drittstaaten wie die Türkei und China.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) drängt ebenfalls auf eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes für Anwälte, wie die NZZ am 31.10.2024 berichtete. Andernfalls drohe der Schweiz die Aufnahme auf die graue Liste der Financial Action Task Force (FATF). Der Schweizerische Anwaltsverband hingegen befürwortet eine Selbstregulierung des Berufsstandes, wie die NZZ im gleichen Artikel berichtete.

Die US-Sanktionen gegen die beiden Anwälte fallen in eine Zeit, in der die Diskussion um die Regulierung der Schweizer Anwaltsbranche im Hinblick auf Geldwäschebekämpfung ohnehin intensiv geführt wird. Der Bundesrat hat bereits zwei Versuche unternommen, die Gesetzeslücke zu schließen, ist aber am Widerstand des Parlaments gescheitert, wie der Tagesanzeiger am 30.10.2024 berichtete. Die Sanktionen aus Washington erhöhen nun den Druck auf die Schweiz, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten.

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