19.10.2024
Streit um Wachstumschancengesetz: Keine Einigung in Sicht
Nach intensiven Beratungen im Vermittlungsausschuss bleiben die Fronten im Ringen um das Wachstumschancengesetz zwischen der Ampelkoalition und den Unions-geführten Ländern verhärtet. Die Verhandlungen am 21. Februar 2024 endeten ohne eine lagerübergreifende Einigung, obwohl der Vermittlungsausschuss, der aus 16 Vertretern des Bundestages und je einem Vertreter der 16 Bundesländer besteht, mit den Stimmen der Ampel-Parteien einen Kompromissvorschlag annahm. Die entscheidende Abstimmung im Bundesrat ist nun für den 22. März angesetzt. Das Wachstumschancengesetz, das maßgeblich von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorangetrieben wird, zielt darauf ab, Unternehmen steuerlich zu entlasten und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die vorherige Fassung des Gesetzes sah Entlastungen in Höhe von rund sieben Milliarden Euro vor, die jedoch im Rahmen der Verhandlungen auf etwa 3,2 Milliarden Euro reduziert wurden. Während SPD-geführte Länder mit der reduzierten Lösung zufrieden schienen, brachte die Union zusätzliche Forderungen ein. Sie knüpft ihre Zustimmung an die Zurücknahme der geplanten Streichung der Steuervergünstigung beim Agrardiesel für Landwirte. Die Koalitionspolitiker kritisieren, dass die beiden Themen nichts miteinander zu tun hätten, während Unionspolitiker argumentieren, dass es in beiden Fällen um Belastungen für die Wirtschaft gehe. Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte, dass die Bundesregierung zugesagt habe, weitere Gespräche mit den Landwirten über Entlastungen zu führen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte jedoch Skepsis hinsichtlich der Erfolgsaussichten dieser Gespräche bis zur Abstimmung im März. Bundesfinanzminister Lindner warf der Union nach der Sitzung eine Verweigerungshaltung vor und betonte die Dringlichkeit des Gesetzes für die deutsche Wirtschaft. Die Union hingegen sieht sich in einer Position, in der sie durchaus Forderungen stellen kann, um die Zustimmung zu gewähren. Der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU), erklärte, dass das Ergebnis des Vermittlungsausschusses nahelegt, dass weiterhin keine Mehrheit für das Gesetz im Bundesrat bestehe. Daher seien weitere Gespräche notwendig, um zu einer umfassenden Entlastung für die Wirtschaft zu kommen. Der Vermittlungsausschuss billigte indes das Krankenhaustransparenzgesetz, das ein Onlineregister zur Qualität von Krankenhäusern vorsieht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kam den Ländern entgegen, indem er Kliniken mehr finanziellen Spielraum gewährte und einen Transformationsfonds zur Erleichterung der Krankenhausreform einrichtete. Sofern der Bundesrat zustimmt, könnte das Onlineregister ab dem 1. Mai verfügbar sein. Die Situation zeigt die Spannungen im deutschen Föderalismus, insbesondere wenn es um finanzielle Belastungen für Länder und Kommunen geht. Die Unions-geführten Länder nutzen ihre Schlüsselposition im Bundesrat, um ihre Interessen durchzusetzen, während die Ampelkoalition auf Bundesebene nach Wegen sucht, ihre Gesetzgebung voranzutreiben. Der Ausgang der Abstimmung im März wird zeigen, ob eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl den Belangen der Länder als auch den Zielen der Bundesregierung gerecht wird.
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