24.10.2024
Videoüberwachung am Neuburger Bahnhof sorgt für Diskussionen

In Neuburg sorgt die temporäre Videoüberwachung am Bahnhof für Diskussionen. Die Maßnahme der Polizei, die im Frühjahr aufgrund vermehrter Fahrraddiebstähle eingeführt wurde, zeigt Wirkung: Die Zahl der Delikte ist deutlich gesunken. Doch mit dem Beginn des Winters müssen die Kameras wieder abgebaut werden. Der Datenschutz lässt dies nicht zu.

„Die Zahl der Delikte ging deutlich nach unten“, bestätigt Heinz Rindlbacher, Leiter der Polizeiinspektion Neuburg, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Maßnahme zeigte also Erfolg. Doch die Videoüberwachung war von Anfang an zeitlich begrenzt. Mit dem Wintereinbruch, so die Argumentation, sei am Fahrradparkplatz deutlich weniger los, die Zahl der Delikte sinke erfahrungsgemäß. Eine Videoüberwachung wäre dann nicht mehr verhältnismäßig und würde gegen den Datenschutz verstoßen.

Dieser Argumentation können viele in Neuburg nicht folgen. Die CSU spricht von „Irrsinn“ und fordert, die Kameras zur Abschreckung von Kriminellen dauerhaft zu installieren. „Es darf nicht sein, dass der Datenschutz die Täter schützt“, zitiert die Neuburger Rundschau die Partei. Auch aus anderen politischen Lagern sowie von Seiten der Bürger und des Eigentümers des Bahnhofsgeländes kommt Zuspruch für eine Fortführung der Videoüberwachung. Selbst Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) zeigt sich verärgert: „Ich bin sauer“, wird er in der Neuburger Rundschau zitiert. Man dürfe den Datenschutz „nicht dermaßen hoch hängen“.

Die Polizei betont indes, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten. Eine dauerhafte Videoüberwachung sei nur an Kriminalitätsschwerpunkten zulässig. Ob der Neuburger Bahnhof diese Bedingung im Winterhalbjahr erfüllt, ist fraglich. Polizeichef Rindlbacher zeigt jedoch Verständnis für die Bedenken und schließt eine Fortsetzung der Videoüberwachung im Frühjahr nicht aus, sollte die rechtliche Grundlage dafür gegeben sein.

Einzig der bayerische Datenschutzbeauftragte lobt das Vorgehen der Neuburger Polizei. Das Abwägen zwischen Sicherheitsbedürfnis und Datenschutz sei in diesem Fall vorbildlich erfolgt.

Quellen:

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