6.12.2024
Wiesenfelder Mordprozess Verteidigung plädiert

Mordprozess um 13-Jährige in Unterfranken erreicht entscheidende Phase

Knapp 31 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine in Unterfranken steht der Prozess vor dem Landgericht Würzburg kurz vor dem Abschluss. Die Verteidigung hält nun ihre Plädoyers, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet. Zuvor werden noch die Schlussvorträge des Anwalts der Eltern als Nebenkläger erwartet. Ein Urteil wird voraussichtlich am 20. Dezember verkündet.

Der Angeklagte, heute 48 Jahre alt, war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und fällt somit unter das Jugendstrafrecht. Er bestreitet die Tat. Die Staatsanwaltschaft hat bereits am Donnerstag auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert, wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/06/maedchen-in-unterfranken-getoetet-verteidigung-plaediert) berichtet. Der Oberstaatsanwalt betonte, es habe sich nicht um eine Affekthandlung, sondern um einen geplanten Mord gehandelt. Als Beweismittel wurden unter anderem Spermaspuren des Angeklagten an Sabines Unterwäsche präsentiert. Auch der Anwalt der Schwester des Opfers, ebenfalls Nebenklägerin, schloss sich der Forderung nach einer Mordverurteilung an.

Sabine wurde am 15. Dezember 1993 erwürgt aufgefunden. Sie hatte zudem ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und war sexuell missbraucht worden. Ihr Leichnam wurde in einer Güllegrube eines Reiterhofs in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) entdeckt. Aufgrund der langen Zeit seit der Tat sind alle Delikte außer Mord verjährt. Kann die Tat dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, muss er freigesprochen werden. Sollte seine Beteiligung zwar belegt, aber nicht als Mord gewertet werden, muss das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden. Nur wenn das Gericht die vorliegenden Beweise als ausreichend erachtet, den 48-Jährigen des Mordes zu überführen, kommt es zu einer Verurteilung und Strafzumessung.

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