13.11.2024
Zoll intensiviert Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Transportgewerbe

Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist ein andauerndes Anliegen der Behörden. Wie die Zeit am 13. November 2024 berichtete, führten mehr als 200 Zollbeamte in Sachsen und Thüringen umfassende Kontrollen bei Speditionen, Transportunternehmen, Paket- und Kurierdiensten sowie Zustellfirmen durch. Dabei wurden über 200 Fahrer und Angestellte von 110 Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Schwerpunkte der Kontrollen waren die Einhaltung des Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Aufenthaltsstatus bei ausländischen Beschäftigten, sowie der mögliche unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen. Das Hauptzollamt Dresden meldete mehrere Verstöße, vor allem gegen die Melde- und Mitführungspflicht. Zusätzlich wurden rund 140 Verdachtsfälle an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur weiteren Prüfung übergeben.

Parallel dazu führten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt Kontrollen in Thüringen und Südwestsachsen durch. Hierbei wurden 40 Fälle mit Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten festgestellt. 20 Fälle betrafen den Mindestlohn, zwei die illegale Beschäftigung von Ausländern und 18 weitere Verstöße bezogen sich unter anderem auf das Nichtmitführen von Ausweispapieren. Insgesamt wurden 220 Beschäftigte befragt. Die anschließenden Prüfungen der Geschäftsunterlagen dienen dem Abgleich der erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind weit verbreitete Phänomene, die erhebliche wirtschaftliche und soziale Schäden verursachen. Wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite erläutert, vernichten diese Praktiken Arbeitsplätze, schwächen die Handlungsfähigkeit des Staates, untergraben das Sozialversicherungssystem und die Wirtschaftsordnung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls spielt eine zentrale Rolle in der Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) festgelegt.

Die FKS prüft unter anderem die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen, die Einhaltung des Mindestlohns, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, sowie den Aufenthaltsstatus von ausländischen Arbeitnehmern. Die Prüfungen der FKS können sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig erfolgen und auch vergangene Zeiträume umfassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, diese Prüfungen zu dulden und aktiv mitzuwirken.

Die Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind vielfältig und reichen von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten. Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen, im Falle von Straftaten drohen Freiheitsstrafen. Auch für die illegal beschäftigten Personen kann es zu empfindlichen Strafen kommen.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist eine komplexe Aufgabe, die die Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Institutionen erfordert. Neben dem Zoll sind auch die Kommunen, die Berufsgenossenschaften, die Ausländerbehörden und die Deutsche Rentenversicherung beteiligt. Regelmäßige, landesweite Kontrollaktionen, wie sie beispielsweise in Niedersachsen stattfinden, tragen dazu bei, den Verfolgungsdruck zu erhöhen und das Bewusstsein für die negativen Folgen von Schwarzarbeit zu schärfen.

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